Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

158 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867 
Tendenz des Antrags Miquel-Lasker den Wünschen und 
Bestrebungen der verbündeten Regierungen nicht widerspreche, 
besonders weil es dem Präsidium, oder was richtiger wäre, 
dem Bundesrath, die Initiative für die Aufnahme der Süd- 
deutschen in den Bund vorbehalte. Ubrigens bleibe er auch 
hier auf dem Standpunkt, einer Verhandlung mit Osterreich 
und den süddeutschen Staaten nicht vorgreifen zu wollen. 
Mit großer Majorität nahm darauf das Haus den 
Zusatzantrag Miquel-Lasker an und schloß damit die zweite 
Lesung der Verfassung, über deren Ergebniß jetzt vor dem 
Eintritt des Hauses in die dritte die verbündeten Regierungen 
Entschluß zu fassen hatten. 
lber den Verlauf ihrer Berathungen sind wir nicht 
näher unterrichtet. Das Ergebniß theilte Bismarck am 15. April 
dem Reichstag mit. Etwa vierzig Abänderungen des Entwurfs 
seien in der zweiten Lesung vom Hause beschlossen worden. 
In mehreren hätten die Regierungen entschiedene Verbesserungen 
anerkannt; bei andern sei ihnen die Zustimmung schwer 
geworden; sie würde jedoch nach dem bei ihnen herrschenden 
Geiste der Vermittlung dennoch erfolgen, wenn es gelänge, 
über zwei Punkte, in deren jetziger Fassung die Regierungen 
ein Hinderniß gegen das Zustandekommen der Vereinbarung 
erblickten, eine Verständigung zu erzielen, die Frage über die 
Bewilligung von Diäten, und die Sicherstellung der Heeres- 
einrichtungen. 
Damit war der Kreis, in dem sich die Verhandlungen 
des Hauses zu bewegen hätten, genau bezeichnet. Freilich war 
an sonstigen Amendements über allerlei Artikel nach deutscher 
Weise kein Mangel, so verschwindend klein auch die Möglichkeit 
war, jetzt noch gegen das Einverständniß der Regierungen und
	        
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