158 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867
Tendenz des Antrags Miquel-Lasker den Wünschen und
Bestrebungen der verbündeten Regierungen nicht widerspreche,
besonders weil es dem Präsidium, oder was richtiger wäre,
dem Bundesrath, die Initiative für die Aufnahme der Süd-
deutschen in den Bund vorbehalte. Ubrigens bleibe er auch
hier auf dem Standpunkt, einer Verhandlung mit Osterreich
und den süddeutschen Staaten nicht vorgreifen zu wollen.
Mit großer Majorität nahm darauf das Haus den
Zusatzantrag Miquel-Lasker an und schloß damit die zweite
Lesung der Verfassung, über deren Ergebniß jetzt vor dem
Eintritt des Hauses in die dritte die verbündeten Regierungen
Entschluß zu fassen hatten.
lber den Verlauf ihrer Berathungen sind wir nicht
näher unterrichtet. Das Ergebniß theilte Bismarck am 15. April
dem Reichstag mit. Etwa vierzig Abänderungen des Entwurfs
seien in der zweiten Lesung vom Hause beschlossen worden.
In mehreren hätten die Regierungen entschiedene Verbesserungen
anerkannt; bei andern sei ihnen die Zustimmung schwer
geworden; sie würde jedoch nach dem bei ihnen herrschenden
Geiste der Vermittlung dennoch erfolgen, wenn es gelänge,
über zwei Punkte, in deren jetziger Fassung die Regierungen
ein Hinderniß gegen das Zustandekommen der Vereinbarung
erblickten, eine Verständigung zu erzielen, die Frage über die
Bewilligung von Diäten, und die Sicherstellung der Heeres-
einrichtungen.
Damit war der Kreis, in dem sich die Verhandlungen
des Hauses zu bewegen hätten, genau bezeichnet. Freilich war
an sonstigen Amendements über allerlei Artikel nach deutscher
Weise kein Mangel, so verschwindend klein auch die Möglichkeit
war, jetzt noch gegen das Einverständniß der Regierungen und