162 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867
aber weder Vincke's Energie, noch Lasker's Schärfe, noch
Schulze's Pathos vermochten die allgemeine Unruhe und
Ungeduld zu beherrschen. Bismarck bat wiederholt in dringen-
dem Tone um die Annahme der durch zwei Grafen Stolberg
eingebrachten conservativen Anträge, damit nicht im letzten
Augenblick das Schicksal der ganzen Verfassung in Frage
gestellt würde. Als ihm aber Graf Bethusy-Huc erklärte, er
wünsche für Ujest zu stimmen, werde aber zu Stolberg über-
treten, wenn Bismarck ausdrücklich ausspreche, daß der Antrag
Bennigsen-Ujest für die Regierungen unannehmbar sei: da
entgegnete Bismarck, dazu habe er keine Vollmacht; würde
der Antrag Ujest angenommen, so würde der Bundesrath
darüber die Entscheidung der Souveräne einholen. Damit
schwand der letzte Zweifel. Die Anträge Stolberg wurden ab-
gelehnt, und darauf der Antrag Ujest-Bennigsen mit 202 gegen
80 Stimmen angenommen. In der Mehrheit befanden sich
außer den Antragstellern drei Viertel der Conservativen,
darunter Prinz Friedrich Carl und Bismarck's Vertrauter
Wagener (Neustettin), so wie Vincke mit den Altliberalen.
Minister von Roon fehlte. Bismarck selbst hielt auch hier
an der einmal angenommenen Haltung fest und befand sich
mit einem kleinen Häuflein conservativer Genossen in der
sonst durch Demokraten, Ultramontanen, Particularisten,
Polen und Dänen gebildeten Minderheit.
Die weitern Artikel gingen, hier und da von küurzen
Bemerkungen begleitet, ohne Schwierigkeit durch, und Simson
konnte die Vollendung des großen Werkes erklären.
Am 17. April verkündete darauf Bismarck die Annahme
der Verfassung durch die norddeutschen Regierungen, und
verlas eine Botschaft König Wilhelm's, welche den Reichstag