1867 Verkündung der Verfassung. 163
zum feierlichen Schlusse seiner Sitzung in das königliche
Schloß entbot.
Die Thronrede sprach die Anerkennung des patriotischen
Sinnes aus, welcher die Arbeiten des Reichstags geleitet habe,
so wie der allseitigen Opferwilligkeit, in welcher Regierungen
und Volksvertretung das gemeinsame Ziel erreicht und auf
festem Grunde ein die Zukunft sicherndes Verfassungswerk
aufgerichtet haben.
„In diesem allseitigen Entgegenkommen,“ fuhr der König
fort, „in der Ausgleichung und Überwindung der Gegensätze,
ist zugleich die Bürgschaft für die weitere fruchtbringende
Entwicklung des Bundes gewonnen, mit dessen Abschluß auch
die Hoffnungen, welche uns mit unsern Brüdern in Süd-
deutschland gemeinsam sind, ihrer Erfüllung näher gerückt
werden. Die Zeit ist herbei gekommen, wo unser deutsches
Vaterland durch seine Gesammtkraft seinen Frieden, sein
Recht und seine Würde zu vertreten im Stande ist. Das
nationale Selbstbewußtsein, welches im Reichstag zu erhebendem
Ausdruck gelangt ist, hat in allen Gauen des deutschen Vater-
landes kräftigen Wiederhall gefunden. Nicht minder aber
ist ganz Deutschland in seinen Regierungen und in seinem
Volke darüber einig, daß die wieder gewonnene nationale
Macht vor Allem ihre Bedeutung in der Sicherstellung der
Segnungen des Friedens zu bewähren hat.“
Die königlichen Worte wurden weithin durch Deutschland
und Europa vernommen. Sie sprachen mit unverkennbarem
Nachdruck den Willen aus, mit Jedermann im Frieden zu
leben, Deutschlands weitere Entwicklung sich ruhig vollziehn
zu lassen, aber schlechterdings keinen Eingriff des Auslandes
in unser nationales Leben zu gestatten.
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