170 Verhältniß zum Auslande. 1867
oranischen Herrschaft in Luxemburg feststellte, während der
zweite die ewige Neutralität des Landes aussprach, die
europäische Garantie aber auf die Erklärung zusammen-
geschrumpft war, daß die Mächte den Grundsatz dieser
Neutralität zu respectiren versprachen. Es war die Formel,
welche einst bei der Neutralisation der jonischen Inseln den
Beifall der Mächte gefunden hatte, und nach diesem Vorgang,
wie Lord Stanley hoffte, auch für Luxemburg genügen würde.
Aber diese angenehme Täuschung zerrann ihm gleich am
folgenden Tage, wenige Stunden vor der Eröffnung der
Conferenz.
Am Morgen des 7. Mai erhielt er ein Schreiben des
preußischen Botschafters, Grafen Bernstorff, er sei zu der
Erklärung angewiesen, daß die bloße Verheißung der Mächte,
ihrerseits die Neutralität Luxemburgs zu respectiren, nicht
ausreiche, um Preußen die Räumung des Platzes zu ermöglichen;
er dürfe sich an den Verhandlungen der Conferenz nicht eher
betheiligen, als bis der wichtigste Punkt der von allen andern
Mächten angenommenen russischen Basis, der wirksame Schutz
der Neutralität durch die europäische Garantie, auch von
England anerkannt sei. Da war denn die Noth des Lord
Stanley groß. Auf der einen Seite ein heftiger Sturm im
Unterhause, wenn er Englands bewaffnetes Einschreiten gegen
eine Verletzung der Luxemburger Neutralität zusage: denn
in der That, nachdem Lord Palmerston England in so viele
auswärtige Händel nicht immer mit glänzendem Erfolge
verwickelt hatte, wollte dort kein Mensch von irgend einer
Einmischung in fremde Streitigkeiten etwas wissen. Auf der
andern Seite aber, wenn er das Versprechen weigerte, so
war die Folge der Ausbruch eines großen europäischen Kriegs,