Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

170 Verhältniß zum Auslande. 1867 
oranischen Herrschaft in Luxemburg feststellte, während der 
zweite die ewige Neutralität des Landes aussprach, die 
europäische Garantie aber auf die Erklärung zusammen- 
geschrumpft war, daß die Mächte den Grundsatz dieser 
Neutralität zu respectiren versprachen. Es war die Formel, 
welche einst bei der Neutralisation der jonischen Inseln den 
Beifall der Mächte gefunden hatte, und nach diesem Vorgang, 
wie Lord Stanley hoffte, auch für Luxemburg genügen würde. 
Aber diese angenehme Täuschung zerrann ihm gleich am 
folgenden Tage, wenige Stunden vor der Eröffnung der 
Conferenz. 
Am Morgen des 7. Mai erhielt er ein Schreiben des 
preußischen Botschafters, Grafen Bernstorff, er sei zu der 
Erklärung angewiesen, daß die bloße Verheißung der Mächte, 
ihrerseits die Neutralität Luxemburgs zu respectiren, nicht 
ausreiche, um Preußen die Räumung des Platzes zu ermöglichen; 
er dürfe sich an den Verhandlungen der Conferenz nicht eher 
betheiligen, als bis der wichtigste Punkt der von allen andern 
Mächten angenommenen russischen Basis, der wirksame Schutz 
der Neutralität durch die europäische Garantie, auch von 
England anerkannt sei. Da war denn die Noth des Lord 
Stanley groß. Auf der einen Seite ein heftiger Sturm im 
Unterhause, wenn er Englands bewaffnetes Einschreiten gegen 
eine Verletzung der Luxemburger Neutralität zusage: denn 
in der That, nachdem Lord Palmerston England in so viele 
auswärtige Händel nicht immer mit glänzendem Erfolge 
verwickelt hatte, wollte dort kein Mensch von irgend einer 
Einmischung in fremde Streitigkeiten etwas wissen. Auf der 
andern Seite aber, wenn er das Versprechen weigerte, so 
war die Folge der Ausbruch eines großen europäischen Kriegs,
	        
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