1867 Collectiv-Garantie der Neutralität Luxemburgs. 173
Abschluß des ganzen Vertrags. Was noch weiter erörtert
wurde, waren Einzelheiten ohne politische Bedeutung. Baron
Brunnow, gut und milde wie 1864, betonte den Verlust,
welchen die Luxemburger Bürger durch den Abzug der
preußischen Besatzung erlitten; als dann aber Tornaco bean-
tragte, die hohen Contrahenten, welche den Abzug im euro-
päischen Interesse verfügten, möchten dafür der Stadt eine
Entschädigung zahlen, wurde er einstimmig abgewiesen und
erlitt gleich darauf dasselbe Schicksal, als er die Mächte mit
ähnlicher Begründung anging, die schweren Kosten für die
Schleifung der Festungswerke nicht dem armen Lande auf-
zubürden, sondern aus der eignen Tasche zu bezahlen. Später
hat sich dann auch gezeigt, daß die Stadt zwar durch das
Aufhören der Garnison einigen Schaden erlitten, dafür aber
durch den Ankauf des Bodens, auf dem die niedergerissenen
Werke gestanden, mehrere Millionen gewonnen hatte. Wich-
tiger war dagegen die Zustimmung der Conferenz zu einer
Erklärung Tornaco's, daß die Neutralität des Landes dessen
Freiheit zum Abschluß von Zoll= und Handelsverträgen in
keiner Weise beschränke. Luxemburg blieb also Mitglied des
deutschen Zollvereins.
Eine dritte Sitzung am 10. Mai war ziemlich inhalts-
leer, in der vierten am 11. aber kam man zum Abschluß,
da Preußen sich mit einer Fassung des 4. Artikels einverstanden
erklärte, daß der Abzug seiner Truppen aus Luxemburg gleich
nach der Ratification des Vertrags beginnen, und die Fort-
schaffung der Geschütze und sonstigen Materials so rasch wie
möglich vollendet werden sollte. Der Vertrag wurde dann
paraphirt und zwei Tage später, jedoch mit Beibehaltung des
Datums vom 11. Mai, unterzeichnet, und am 31. die Rati-