Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Collectiv-Garantie der Neutralität Luxemburgs. 173 
Abschluß des ganzen Vertrags. Was noch weiter erörtert 
wurde, waren Einzelheiten ohne politische Bedeutung. Baron 
Brunnow, gut und milde wie 1864, betonte den Verlust, 
welchen die Luxemburger Bürger durch den Abzug der 
preußischen Besatzung erlitten; als dann aber Tornaco bean- 
tragte, die hohen Contrahenten, welche den Abzug im euro- 
päischen Interesse verfügten, möchten dafür der Stadt eine 
Entschädigung zahlen, wurde er einstimmig abgewiesen und 
erlitt gleich darauf dasselbe Schicksal, als er die Mächte mit 
ähnlicher Begründung anging, die schweren Kosten für die 
Schleifung der Festungswerke nicht dem armen Lande auf- 
zubürden, sondern aus der eignen Tasche zu bezahlen. Später 
hat sich dann auch gezeigt, daß die Stadt zwar durch das 
Aufhören der Garnison einigen Schaden erlitten, dafür aber 
durch den Ankauf des Bodens, auf dem die niedergerissenen 
Werke gestanden, mehrere Millionen gewonnen hatte. Wich- 
tiger war dagegen die Zustimmung der Conferenz zu einer 
Erklärung Tornaco's, daß die Neutralität des Landes dessen 
Freiheit zum Abschluß von Zoll= und Handelsverträgen in 
keiner Weise beschränke. Luxemburg blieb also Mitglied des 
deutschen Zollvereins. 
Eine dritte Sitzung am 10. Mai war ziemlich inhalts- 
leer, in der vierten am 11. aber kam man zum Abschluß, 
da Preußen sich mit einer Fassung des 4. Artikels einverstanden 
erklärte, daß der Abzug seiner Truppen aus Luxemburg gleich 
nach der Ratification des Vertrags beginnen, und die Fort- 
schaffung der Geschütze und sonstigen Materials so rasch wie 
möglich vollendet werden sollte. Der Vertrag wurde dann 
paraphirt und zwei Tage später, jedoch mit Beibehaltung des 
Datums vom 11. Mai, unterzeichnet, und am 31. die Rati-
	        
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