Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

182 Verhältniß zum Auslande. 1867 
die Verpflichtung Preußens fest, die Bildung eines Südbundes 
nicht zu hindern, und da hiegegen die Aufnahme eines Süd- 
staats in den Nordbund das denkbar größte Hinderniß 
gewesen wäre, so müsse Preußen einen solchen Antrag 
ablehnen, so lange noch die Möglichkeit des Südbundes 
gegeben wäre. Diese aber verschwinde, sobald sämmtliche 
Südstaaten den Eintritt in den Nordbund begehrten, und 
damit wäre dann auch für Preußen jede Beschränkung durch 
den Prager Artikel weggefallen. In diesem Sinne erklärte 
die bayerische Regierung, eine gemeinsame Verhandlung der 
Südstaaten über Bundesbeziehungen mit dem Norden sei 
statthaft, die eines einzelnen süddeutschen Staates aber durch 
den Prager Frieden ausgeschlossen. Europa gegenüber war 
es nun von entscheidender Wichtigkeit, daß auch die preußische 
Regierung sich zu dieser strengeren Auffassung bekannte, einen 
einzelnen süddeutschen Staat nicht ohne Osterreichs Zustimmung 
in den Nordbund aufnehmen wollte, bei einem gemeinsamen 
Vorgehn aller Süddeutschen aber niemand mehr das geringste 
Recht zu einem Proteste dagegen zuerkannte. 
Ebenso wenig wie Osterreich besaß Frankreich ein solches 
Recht. Allerdings hatte Napoleon als Friedensvermittler 
in dem Programm vom 14. Juli die von den kämpfenden 
Parteien nachher angenommene Clausel über den Südbund 
zuerst aufgestellt. Aber auch hier hieß es nicht: die Süd- 
staaten sollen einen Bund bilden — sondern: üls seront 
libres u. s. w. Was aber vollends dem französischen Herrscher 
jedes Recht zur Einmischung entzog, war der Umstand, daß 
er, wie wir sahn, seine Vertreter in Nikolsburg angewiesen 
hatte, nicht weiter als Vermittler aufzutreten und die Verträge 
nicht mit den Ubrigen zu unterzeichnen. Offenbar gab es,
	        
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