1867 Preußische und bayerische Auffassung des Artikels. 183
nachdem er sich an dem Abschluß der Verträge nicht betheiligt
hatte, für ihn keinen Rechtstitel mehr, die Ausführung
derselben zu überwachen oder als Anwalt der Vertragstreue
gegen eine angebliche Verletzung aufzutreten ).
Endlich aber, selbst angenommen, es gelte, was der
Artikel über den Südbund bestimmte, nach der Beseitigung des
Bundes ebenso für die einzelnen Südstaaten, so bot auch dann,
was von Preußen bisher geschehn, keinen Anlaß zu einer
Beschwerde über Vertragsbruch. Der Südbund sollte berechtigt
sein, sich mit dem Norden über eine nationale Verbindung zu
verständigen: nun, man sollte denken, der erste und dringendste
Schritt zu einer solchen Verbindung sei die Abrede einer
gemeinsamen Vertheidigung gegen jede von Außen drohende
Gefahr. Beust's Einrede, daß hiedurch die in Prag stipulirte
Unabhängigkeit des Südens zu stark leide, ist um so unver-
ständiger, als einerseits in der Sache jedes Kriegsbündniß
ohne feste Einheit des Oberbefehls seinen Zweck verfehlt, und
andrerseits der Friedensvertrag den Grad der erlaubten
Abhängigkeit nicht einem Urtheil der Großmächte, sondern
der freien Verständigung der beiden Bünde anheinstellt.
In noch höherem Maaße gilt dasselbe von der Einladung,
welche Preußen Ende Mai an die Südstaaten zu einer
kräftigern Neugestaltung des Zollvereins erließ. Wer könnte
bestreiten, daß bei der damaligen Lage die Reform des Zoll-
vereins eins der elementaren Bedürfnisse jeder nationalen
Verbindung auf deutschem Boden war?
Wir werden sehn, daß Bismarck's weiteres Berhalten
in der deutschen Sache nach jeder Seite hin genau dem
eben dargelegten Inhalt des Prager Friedens entsprach:
) Dies hat auch Rothan ausdrücklich anerkannt.