184 Verhältniß zum Auslande. 1867
keine Zulassung eines süddeutschen Staates in den nord-
deutschen Bund, so lange sie nicht sämmtlich die Aufnahme
begehrten, keine nationale Verbindung mit den einzelnen
Südstaaten, welche nicht auch dem Südbunde nach dem
Prager Frieden erlaubt gewesen wäre, in jedem Falle aber
absolute Zurückweisung jedes Versuchs eines Dritten, welcher
den Prager Frieden nicht mitunterzeichnet hatte, in die Aus-
führung desselben einzugreifen.
Allerdings folgte damals die französische Regierung
einer grundverschiedenen Auffassung. Als wenn in der Prager
Urkunde kein Wort von einer nationalen Verbindung zwischen
Nord= und Süddeutschland stände, hatte sie sich, den eignen
Wünschen entsprechend, in die Vorstellung eingelebt, daß der
Prager Friede kurzweg jeden Einfluß und jede Herrschaft
Preußens im Süden des Mains verbiete. Graf Beust, den
man doch für einen sachverständigen Mann halten mußte,
that das Mögliche, die französischen Staatsmänner in diesem
Irrthum zu bestärken. So erschienen dort die August-
Bündnisse und die Einladung zum Zollverein als eben so
viele Verletzungen des Prager Friedens, und da die deutsche
Geographie den Parisern nicht besonders geläufig war,
wußten sie nicht, daß Mainz ebenso wie Frankfurt nördlich
vom Maine liegt, und sahn auch in der dortigen preußischen
Besatzung eine arge Überschreitung der Mainlinie. Man
muß Preußen lehren, hieß es, die Verträge zu achten.
Indessen schwamm Paris, während dieser Sorgen
seiner Staatsmänner, in Glanz und Jubel vermöge des
gloriosen Erfolges seiner industriellen Weltausstellung. Sie
war in der That vortrefflich gelungen. Die Einrichtung
war groß gedacht, zweckmäßig und geschmackvoll wie bei