Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

212 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867 
Darmstadt der Umstand herbeiführte, daß seine nördlich vom 
Main gelegene Provinz Oberhessen zum Nordbunde gehörte, 
die beiden andern Provinzen aber, Starkenburg und Rhein- 
hessen, außerhalb desselben geblieben waren. Auf dem Ge- 
biete der innern Verwaltung ließ sich dies ertragen, aber 
völlig unmöglich war die Fortdauer des Zustandes wie für 
das Zollwesen, so auch für die militärischen Einrichtungen. 
Die Theilung der hessischen Division in eine bündische und 
eine außerbündische Brigade wäre in Bezug auf die Aus- 
hebung der Mannschaften, das Avancement der Officiere, die 
Gestaltung des Budgets auf unlösliche Schwierigkeiten ge- 
stoßen, und so grimmig die Abneigung des Ministers von Dal- 
wigk gegen Preußen auch war, es blieb kein anderer Ausweg 
übrig, als der Abschluß einer Militärconvention mit Preußen, 
durch welche die ganze hessische Division in das Bundesheer 
eintrat, in allen Stücken auf preußischen Fuß umgestaltet 
und für Krieg und Frieden einem preußischen Armeecorps 
zugetheilt wurde. Auf Grund dieses Vertrags zeichnete der 
Großherzog auch ein Schutz= und Trutzbündniß mit Preußen, 
ganz wie die übrigen Südstaaten es im August 1866 gethan 
hatten. Als im Mai diese Documente ebenso wie die nord- 
deutsche Bundesverfassung den hessischen Ständen zur Ge- 
nehmigung vorgelegt wurden, erlebte Dalwigk den besondern 
Verdruß, daß in der zweiten Kammer nicht bloß diese Ge- 
nehmigung mit überwältigender Mehrheit ertheilt, sondern 
noch dazu von den conservativen Abgeordneten Goldmann 
und Hallwachs ein Antrag auf vollständigen Eintritt des 
Großherzogthums in den norddeutschen Bund gestellt wurde. 
Früher hatte, sahn wir, Bismarck auf eine entsprechende An- 
frage im Reichstag erwidert, wenn die hessische Regierung
	        
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