1867 Hessisch-preußische Militär-Convention. 213
einen solchen Antrag einbringe, werde er zunächst in Wien
und in München sich erkundigen, wie man dort die Sache
ansehe, und zweifle nicht, daß diese Höfe dem Begehren der
hessischen Regierung nicht entgegen treten würden. Bei dem
Erscheinen des Antrags Goldmann wandte sich darauf Dalwigk
an den alten Freund und Genossen Beust und erhielt von
diesem die erwünschte Auskunft, daß der Prager Friede den
Eintritt eines Südstaats in den Nordbund verbiete. Dieses
Rückhalts sicher, versagte der geistreiche Staatsmann es sich
nicht, den widerwärtigen Antrag mit spöttischer Ironie zu
behandeln. Der Antrag, sagte er, sei ein Zeugniß der treff-
lichsten patriotischen Gesinnung, leider aber habe der Mangel
staatsmännischer Einsicht die Urheber verhindert, die völlige
Abwesenheit realer Gründe dafür wahrzunehmen. Einen
Zerfall des Staats, wie sie ihn besorgten, würde Oberhessens
besondere Lage und seine Unterwerfung unter die Bundes-
gesetze nicht herbeiführen; Rheinhessen habe ganz andere Ein-
richtungen als Starkenburg; zum Großherzogthum gehören
und halten aber beide mit gleicher Festigkeit. übrigens, wenn
die Bundesgesetze gut wären, wer hindere uns, sie auch in
den Südprovinzen einzuführen, oder, wären sie schlecht, Gott
zu danken, daß wenigstens diese davon verschont blieben?
Die Herrn glauben ferner durch den Eintritt des ganzen
Staats in den Nordbund einen großen Schritt zur deutschen
Einheit zu thun: auch damit reden sie als begeisterte Patrioten,
aber auch damit verkennen sie gründlich die Lage. Gerade
in seiner jetzigen Stellung, halb innerhalb, halb außerhalb
des Bundes, sei Hessen am Besten befähigt, als Pionier für
die deutsche Einheit zu wirken; sein Einfluß auf den Süden
würde zerrinnen, wenn es einfach ein kleines Stück des nord-