1867 Hohenlohe's Antrag auf Reform des Zollvereins. 221
Deshalb schloß man den Verein, sicher nicht zum Vortheil
der industriellen Interessen, stets nur auf zwölf Jahre; alle
Verbesserungen kamen dann bei der Neugründung zur Sprache
und erweckten, wie wir gesehn haben, jedes Mal eine heftige
Krisis und langdauernde Zwietracht. Und zwar wurden die
hier streitenden Interessen nicht von den durch ganz Deutsch-
land verzweigten Parteien, sondern durch die Regierungen
der einzelnen Staaten vertreten; der französische Handels-
vertrag von 1862 führte zu einem Hader nicht nur zwischen
Freihandel und Schutzzoll, sondern auch zu einem Kampfe
zwischen Preußen und Sachsen auf der einen, und Bayern
und Genossen auf der andern Seite. Man kam schließlich
bei jeder solchen Krisis, meist den preußischen Forderungen
entsprechend, zu einem Einverständniß, weil doch niemand die
pecuniären Vortheile des Vereins einbüßen wollte. Aber
Arger, Widerwille und Argwohn blieben in den Gemüthern
gegen Preußens Ubergewicht zurück, namentlich bei den Süd-
deutschen, welche 1864 den preußischen Tarif ebenso unbedingt
hatten annehmen müssen, wie zwei Jahre später die preußischen
Friedensbedingungen.
Hohenlohe's Vorschlag zu einem Staatenbunde that
nun auf den ersten Anblick einen erheblichen Schritt in der
Richtung auf das ersehnte Ziel der deutschen Einheit. Der
norddeutsche Bund, ebenso wie die süddeutschen Staaten,
sollten eine lange Reihe wichtiger Gegenstände, außer dem
Zoll= und Handelswesen auch die indirecten Steuern zu
Bundeszwecken, das Consulatwesen, das Bankwesen, Münze,
Maaß und Gewicht, der Gesetzgebung des neuen Staaten-
bundes, also Gesammtdeutschlands, überweisen. Zu diesem
Behufe würden dann Vertreter der süddeutschen Regierungen