1867 Rascher Abschluß mit Baden, Württemberg, Hessen. 225
alten Krebsschaden des liberum veto gereinigt wurde, aller
Welt für alle Zeiten gesichert. Einsichtige Particularisten,
welche mit Kummer die Unabweisbarkeit der neuen Wendung
erkannten, waren andrerseits erstaunt, daß Bismarck dieses
unwiderstehliche Mittel zur Erlangung weiterer Concessionen,
z. B. auf dem militärischen Gebiete, schon jetzt aus der Hand
gab: es war also wirklich sein Ernst, daß er auf den Eintritt
der Südstaaten in den norddeutschen Bund in keiner Weise
drängen und pressen wollte. Die Verhandlung kam denn
auch zu raschem Abschluß. Auf die angegebenen Bedingungen
wurde schon am 4. Juni nicht bloß durch Baden, sondern
auch durch Württemberg und am 7. durch Hessen ein Prä-
liminarvertrag bindend unterzeichnet. Nur der bayerische
Minister erklärte, da die Grundlagen der Berathung seiner
Regierung bisher unbekannt gewesen, könne er den Entwurf
des Vertrags nur als preußischen Vorschlag betrachten und
seiner Regierung alles Weitere vorbehalten. Indessen als er
darauf nach München zurückkam, fand die Regierung ebenso
wie die Württemberger die Zurückweisung unmöglich, beschloß
aber noch einen Versuch auf Erwerbung etwas günstigerer
Bedingungen zu machen. Es wurde also Graf Tauffkirchen
nach Berlin geschickt und fand den preußischen Minister
äußerst entgegenkommend: es wurde am 18. Juni verabredet,
daß Bayern in dem erweiterten Bundesrathe nicht vier, sondern
sechs Stimmen erhalten, daß bei Handelsverträgen mit Oster-
reich und der Schweiz die angrenzenden Staaten an den
Verhandlungen mit berathender Stimme Antheil nehmen,
daß die Vertretung der Bevölkerung des Zollvereinsgebiets
den Namen Zollparlament führen sollte, wohl zu abschrecken-
der Erinnerung, daß ihm jede thatsächliche Erweiterung seiner
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI. 15