Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

226 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867 
Competenz über die Zoll= und Handelssachen hinaus verboten 
sei. Bismarck mochte zu diesen kleinen Begehren die Achseln 
zucken, blieb aber hier wie immer bei dem Grundsatze, wenn 
irgend möglich Bayern keine Bedingungen zu stellen, die ihm 
das Verhältniß zum Nordbunde zuwider machen könnten. 
Vielleicht hätte es nicht geschadet, den süddeutschen Lands- 
leuten gelegentlich auch einmal die Mißlichkeit ihrer stolzen 
Vereinzelung zu Gemüthe zu führen. Denn einstweilen machte 
dort im Lande Bismarck's freundliches Verfahren nicht so 
sehr den Eindruck, daß man es mit einem patriotischen Ge- 
nossen und starken Beschützer zu thun hätte, als daß diese 
Preußen die Überlegenheit des bajuvarischen Kernvolks und 
die Berechtigung seines Sonderthums, wenn auch wider Willen, 
anerkennen müßten. 
Indessen ging die Natur der Dinge ihren Gang. Am 
26. Juni traten in Berlin die Vertreter aller Mitglieder des 
Nordbundes, sämmtlicher Südstaaten und des Großherzog= 
thums Luxemburg zusammen und unterzeichneten nach kurzer 
Verhandlung am 8. Juli den definitiven Zollvereinsvertrag 
auf Grund der vorläufigen Übereinkunft vom 4. Juni mit 
den vorher erwähnten bayerischen Zusätzen. Die Dauer des 
Vertrags wurde zunächst auf acht Jahre, vom 1. Januar 1868 
bis zum 1. Januar 1876, festgesetzt; von da ab sollte sie, 
wenn niemand kündigte, sich auf zwölf weitere Jahre erstrecken. 
Sobald wie möglich würde die Ratification erfolgen, welcher 
allerdings im Nordbund die Zustimmung des Reichstags, 
im Süden die der Kammern vorausgehn mußte. 
Da man hier zwar manchen Widerspruch voraussah, 
aber an der endlichen Einigung nicht zweifelte, so ergab sich 
ein sehr erheblicher Fortschritt in der nationalen Verbindung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.