Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

232 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867 
walten. Deshalb also sei jetzt die gleiche Besteuerung für 
alle Provinzen der Monarchie eingeführt; deshalb sei 
beabsichtigt, die Staatsschuld der annectirten Provinzen mit 
der preußischen zu verschmelzen; und nach demselben Grundsatz 
sollten wie die Schulden so auch die Activcapitalien der neuen 
Landestheile mit dem übrigen preußischen Staatsvermögen 
unterschiedlos verschmolzen werden. Gegen alle Gerechtigkeit 
würde es verstoßen, wenn den neuen Provinzen der Mitgenuß 
an dem in Altpreußen aufgesammelten Staatsvermögen 
gewährt, und daneben ihnen allein die dortigen Capitalien 
als Sondervermögen überwiesen würden. Ganz nach denselben 
Grundsätzen regelte ein weiterer Erlaß auch die rechtliche 
Natur und die Verwaltung der Staatsdomänen und Forsten 
in den neuen Provinzen. 
Juristische Einwendungen ließen sich gegen den Stand- 
punkt dieser Erlasse nicht wohl entdecken, und die öffentliche 
Meinung in Altpreußen stimmte ihnen nachdrücklich zu. Der 
einzige hier hervortretende Unterschied betraf die Frage der 
politischen Zweckmäßigkeit. Die extremen Parteien, Hoch- 
conservative und Demokraten, hier in seltener Übereinstimmung, 
erklärten, dieser anmaaßenden Nörgelei gegen alles Preußische 
müsse man mit doppelter Strenge Respect einbläuen, während 
die Mittelparteien mahnten, durch versöhnliches Entgegen- 
kommen dennicht ganz unberechtigten Unwillen zu beschwichtigen. 
Übrigens blieben auch in den annectirten Provinzen die Erlasse 
nicht ganz ohne Wirkung. In Hannover, Nassau und vollends 
in Schleswig-Holstein konnte man nicht verkennen, daß man 
ein recht schlechtes Geschäft gemacht, wenn man die Activa, 
dann aber auch die Passiva aus der alten Zeit als Sonder- 
besitz behalten hätte. Nur in Kurhessen fand das umgekehrte
	        
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