232 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867
walten. Deshalb also sei jetzt die gleiche Besteuerung für
alle Provinzen der Monarchie eingeführt; deshalb sei
beabsichtigt, die Staatsschuld der annectirten Provinzen mit
der preußischen zu verschmelzen; und nach demselben Grundsatz
sollten wie die Schulden so auch die Activcapitalien der neuen
Landestheile mit dem übrigen preußischen Staatsvermögen
unterschiedlos verschmolzen werden. Gegen alle Gerechtigkeit
würde es verstoßen, wenn den neuen Provinzen der Mitgenuß
an dem in Altpreußen aufgesammelten Staatsvermögen
gewährt, und daneben ihnen allein die dortigen Capitalien
als Sondervermögen überwiesen würden. Ganz nach denselben
Grundsätzen regelte ein weiterer Erlaß auch die rechtliche
Natur und die Verwaltung der Staatsdomänen und Forsten
in den neuen Provinzen.
Juristische Einwendungen ließen sich gegen den Stand-
punkt dieser Erlasse nicht wohl entdecken, und die öffentliche
Meinung in Altpreußen stimmte ihnen nachdrücklich zu. Der
einzige hier hervortretende Unterschied betraf die Frage der
politischen Zweckmäßigkeit. Die extremen Parteien, Hoch-
conservative und Demokraten, hier in seltener Übereinstimmung,
erklärten, dieser anmaaßenden Nörgelei gegen alles Preußische
müsse man mit doppelter Strenge Respect einbläuen, während
die Mittelparteien mahnten, durch versöhnliches Entgegen-
kommen dennicht ganz unberechtigten Unwillen zu beschwichtigen.
Übrigens blieben auch in den annectirten Provinzen die Erlasse
nicht ganz ohne Wirkung. In Hannover, Nassau und vollends
in Schleswig-Holstein konnte man nicht verkennen, daß man
ein recht schlechtes Geschäft gemacht, wenn man die Activa,
dann aber auch die Passiva aus der alten Zeit als Sonder-
besitz behalten hätte. Nur in Kurhessen fand das umgekehrte