Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

236 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867 
„daß jene Menge von Verordnungen im Juni die Stimmung 
in den neu erworbenen Landestheilen in hohem Grade ver- 
schlimmerten. Als ich dies nach genauer Prüfung erkannt, 
und von den Mißgriffen der Behörden mich überzeugt hatte, 
war es meine Pflicht, Maaßregeln zu ergreifen, um diese 
Mißgriffe wieder gut zu machen. Noch ist Preußen nicht 
daran gewöhnt, seinen König von den Maaßregeln seiner 
Regierung zu trennen. Daher muß der König zu Zeiten in 
die Bresche treten, wenn er Fehler in dem umgeschaffenen 
Staatskörper sieht.“ 
Immerhin war damit die Sache noch nicht erledigt. 
Denn der in erster Linie betroffene Finanzminister von der Heydt 
reichte sogleich seine Entlassung ein, was dann dem Könige 
ebenso unerwünscht war wie die Mißstimmung der Annectirten. 
Nähere Erörterungen zeigten dann, daß in der Sache eine 
Verständigung sich erreichen ließ. Der hessische Staatsschatz 
war freilich weggegeben. Im Übrigen mochten die sonstigen 
Capitalien in der Hand der Centralregierung bleiben, und 
diese dann nach der Weisung des Königs weiter erwägen, 
welche Geldmittel der Provinz Hannover, und weiterhin auch 
den andern für ihre Specialinteressen zu überweisen seien. 
Dem Streite über Frankfurt machte der König ein rasches 
Ende, indem er die Summe, welche der Stadt nach seiner 
Auffassung zu Unrecht entzogen war, ihr aus seiner Privat- 
chatoulle erstattete. So blieb von der Heydt Minister, und 
die Regierung schritt auf dem mit den hannoverschen Ver- 
trauensmännern begonnenen Wege weiter fort. Eine Ver- 
sammlung kurhessischer, eine andere schleswig-holsteinscher 
Vertrauensmänner folgten rasch auf einander mit gleichen 
Berathungen und Ergebnissen wie die der Hannoveraner.
	        
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