244 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867
Verwaltung getreten; dafür hatte Preußen einen Nachlaß
an den verfassungsmäßigen Kosten der Truppe (225 Thaler
für den Kopf) bewilligt, der dann stufenweise geringer würde,
so daß bis zum Jahre 1876 überall der volle Betrag erreicht
wäre. Die Kleinstaaten hatten sämmtlich erklärt, ohne eine
solche Erleichterung würde durch die plötzlich eintretende Last
ihr ganzer Haushalt zerdrückt werden, und auch im Reichstag
hatte gegen die Einrichtung kein Mensch etwas einzuwenden.
Immerhin betrug für 1868 der Erlaß rund eine Million,
so daß die Matricularbeiträge für das Bundesheer von 67
auf 66 Millionen heruntergingen, damit aber auch eine etwas
ungleiche Belastung für die verschiedenen Staaten entstand.
Deshalb bedurften dann nach der Verfassung jene Verträge,
so weit sie sich auf die Geldfrage bezogen, der Zustimmung,
des Reichstags. Die Regierung hatte bei der Harmlosigkeit
der Sache geglaubt, diese Zustimmung durch eine kurze
Erwähnung der Verträge bei der betreffenden Position im
Etat erwirken zu können, wurde aber von Lasker, Planck
und Bennigsen belehrt, daß dazu die Vorlage der Verträge
und ein förmlicher Antrag auf deren Genehmigung er-
forderlich sei, welche dann auch unbedenklich erfolgen würde.
Es gab aber noch einen andern Standpunkt. Waldeck er-
klärte, daß er nimmermehr die Verträge genehmigen werde;
denn, einmal anerkannt, verpflichteten sie bis 1876 den
Reichstag, die danach festgesetzten Matricularbeiträge zu
bewilligen. Nun, bewilligen wolle er allerdings diese Bei-
träge, Jahr für Jahr, aber in jedem Jahr nur nach freier
Entschließung, nicht gebunden durch Vertragspflicht. Er
beantragte also, die Erwähnung der Verträge im Etat zu
streichen, damit das Budgetrecht des Hauses ungebunden