246 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867
an dessen Ausführung sich die Regierung für mehrere Jahre
gebunden, dessen Genehmigung aber auch das Haus zur
entsprechenden Bewilligung der Kosten auf mehrere Jahre
verpflichtet hätte. Heute lag der Gründungsplan vor, Waldeck
aber kehrte jetzt den Spieß um: wir dürfen unser Budgetrecht
nicht auf lange Jahre aus der Hand geben, also keine
Anleihe für zehn Jahre, sondern nur die Kosten für 1868
bewilligen. Er wollte zudem das neugeborene Kind, den
norddeutschen Bund, nicht gleich mit Schulden belasten, und
fand überhaupt Deutschland zu schwach für die Schöpfung
einer großen Schlachtflotte. Mit derselben heitern Unbefangen-
heit, mit der er im März die Mittel zur Annexion von
Böhmen und Mähren verkündet hatte, lehrte er jetzt, die
Vorbedingung zur Entwicklung einer deutschen Seemacht
bestehe darin, daß man Dänemark und Holland, diese Aus-
läufer des deutschen geographischen Gebiets, die sehr gut zu
Deutschland gehören könnten, nothwendig an sich ziehe.
Wwesten erledigte das constitutionelle Bedenken durch
einen von der Regierung sofort genehmigten Antrag, in jedem
Jahre solle der aus der Anleihe zu verwendende Betrag
durch den Etat festgesetzt werden. Darauf wurde die Anleihe
mit großer Mehrheit genehmigt.
Zu den wichtigsten Einnahmequellen des Bundes gehörte
das Salz und die Post. Beide waren neu zu reguliren.
In Preußen hatte früher das Salzmonopol bestanden,
mit dem Verkaufspreis von 2 ¼ Thalern für den Centner.
Hannover hatte eine Steuer von 2 Thalern auf den Centner.
Eine Anzahl der kleinern Staaten erfreute sich des Monopols.
So gab es trotz des Zollvereins auf norddeutschem Boden
eine Menge Salzgrenzen zu schwerer Belästigung des Verkehrs