1867 Salzvertrag und Salzsteuer. 247
und nicht geringen Kosten der Verwaltung. Deshalb hatte
Preußen im Frühling allen Staaten des Zollvereins den
Vorschlag gemacht, überall eine Salzsteuer von 2 Thalern als
gemeinschaftliches Einkommen des Zollvereins zu verabreden,
natürlich unter der Voraussetzung, daß der Zollverein erhalten
bleibe. Die Norddeutschen waren sogleich einverstanden
gewesen, die Süddeutschen hatten sich eine Zeitlang gesträubt,
weil sie mehr Salz verbrauchten als die Bevölkerung im
Norden, also bei der Ertragsgemeinschaft einigen Schaden
erlitten. Endlich aber legten sie sich zum Ziele, und der
Vertrag wurde am 8. Mai geschlossen. Auch im Reichstage
wurden seine Vortheile allgemein anerkannt, das Sinken des
Salzpreises von 2¼ auf 2 Thaler, das Verschwinden der
Salzgrenzen. Aber die Fortschrittspartei erklärte, eine jede
Steuer auf ein so nothwendiges Lebensbedürfniß auch der
ärmern Classe sei absolut verwerflich, und Herr von Hoverbeck
stellte den Antrag, die Steuer von 2 Thalern solle wegfallen
am 1. Januar 1877 (dem Termin, bis zu dem der neue
Vertragsentwurf den Zollverein einstweilen erstreckte). Delbrück
erwiderte, jeder Zusatz zu dem verabredeten Text vernichte
den Vertrag vom 8. Mai, die Südstaaten würden dann
mit Freuden zurücktreten, im Norden aber Monopol und
Salzgrenzen bleiben. Wie solle man andrerseits den Ausfall
der Steuer, beinahe 8 Millionen, ersetzen? Waldeck that
bei dieser Frage die charakteristische Lußerung: wenn Hoverbeck's
Antrag verworfen wird, so stimmen wir gegen das ganze
Gesetz; darin besteht der Unterschied zwischen uns und der
andern Seite des Hauses, daß wenn wir ein gutes Gesetz
nicht erlangen können, wir das schlechtere verwerfen, die
Andern aber in diesem Falle dieses annehmen.