1867 Stellung Badens u. Württembergs zum nordd. Bunde. 263
der zu diesen Zwecken erforderlichen Steuererhöhung. Zum
Schlusse deutete er die Hoffnung an, daß eine gemeinsame
deutsche Ordnung des Post= und Telegraphen-, des Münz-,
Maaß= und Gewichtswesens bald zu erreichen sein werde.
Am 10. September sprach die mit allen gegen eine
Stimme angenommene Adresse der ersten, am 16. die mit
allen gegen fünf Stimmen beschlossene Adresse der zweiten
Kammer die vollständige Übereinstimmung der Volksvertretung
mit dem Inhalt der Thronrede aus. Vierzehn Tage später
genehmigte die zweite Kammer, wieder mit allen gegen eine
Stimme, die gesetzliche Einführung der allgemeinen Wehr-
pflicht, und am 5. October trat die erste Kammer einstimmig
diesem Beschlusse bei. Schon damals war also irgend ein
Zweifel an der Annahme der Verträge durch Baden unmöglich.
In scharfem Gegensatze zu dieser Gesinnung wurden
die Verträge in Württemberg mit einem Chorus wilder Ver-
wünschungen begrüßt. Die Volkspartei und die Schutzzöllner
wetteiferten, in den gräßlichsten Farben das Verderben
Württembergs zu schildern, wenn es dem Landesverräther,
der politischen Windfahne, dem Urheber dieser Schandverträge,
dem Minister Varnbüler, gelänge, die Kammern zur
Genehmigung seines Werkes zu zwingen, und damit den
edlen schwäbischen Stamm zum Vasallen und Selaven des
preußischen zu machen. Allen voran erhob sich der Ab-
geordnete Moriz Mohl zu einem „Mahnruf vor den äußersten
Gefahren“, einem Buche von mehr als 400 Seiten, das in
zehn Tagen zwei starke Auflagen erlebte. Wir geben eine
Auswahl der bezeichnendsten Stellen, da wir alle in den
süddeutschen Kammern damals erhobenen Angriffe gegen die
Verbindung mit Preußen hier gesammelt finden. Wie