Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Stellung Badens u. Württembergs zum nordd. Bunde. 263 
der zu diesen Zwecken erforderlichen Steuererhöhung. Zum 
Schlusse deutete er die Hoffnung an, daß eine gemeinsame 
deutsche Ordnung des Post= und Telegraphen-, des Münz-, 
Maaß= und Gewichtswesens bald zu erreichen sein werde. 
Am 10. September sprach die mit allen gegen eine 
Stimme angenommene Adresse der ersten, am 16. die mit 
allen gegen fünf Stimmen beschlossene Adresse der zweiten 
Kammer die vollständige Übereinstimmung der Volksvertretung 
mit dem Inhalt der Thronrede aus. Vierzehn Tage später 
genehmigte die zweite Kammer, wieder mit allen gegen eine 
Stimme, die gesetzliche Einführung der allgemeinen Wehr- 
pflicht, und am 5. October trat die erste Kammer einstimmig 
diesem Beschlusse bei. Schon damals war also irgend ein 
Zweifel an der Annahme der Verträge durch Baden unmöglich. 
In scharfem Gegensatze zu dieser Gesinnung wurden 
die Verträge in Württemberg mit einem Chorus wilder Ver- 
wünschungen begrüßt. Die Volkspartei und die Schutzzöllner 
wetteiferten, in den gräßlichsten Farben das Verderben 
Württembergs zu schildern, wenn es dem Landesverräther, 
der politischen Windfahne, dem Urheber dieser Schandverträge, 
dem Minister Varnbüler, gelänge, die Kammern zur 
Genehmigung seines Werkes zu zwingen, und damit den 
edlen schwäbischen Stamm zum Vasallen und Selaven des 
preußischen zu machen. Allen voran erhob sich der Ab- 
geordnete Moriz Mohl zu einem „Mahnruf vor den äußersten 
Gefahren“, einem Buche von mehr als 400 Seiten, das in 
zehn Tagen zwei starke Auflagen erlebte. Wir geben eine 
Auswahl der bezeichnendsten Stellen, da wir alle in den 
süddeutschen Kammern damals erhobenen Angriffe gegen die 
Verbindung mit Preußen hier gesammelt finden. Wie
	        
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