1867 Vorläuf. Genehmigg. d. Zollvereinsvertrags im Reichstag. 269
der vorgeschlagenen Einrichtungen dar, wandte sich dann aber
zu einer Erwägung der Folgen, welche die Annahme der
Verträge durch die Südstaaten herbeiführen könnte, und dieses
Mal klangen seine Schlüsse nichts weniger als einladend und
drängend zu sofortiger Vereinigung. Im Gegentheil, mit
höflichen aber deutlichen Wendungen betonte er, daß wider-
willige Genossen mehr Schaden als Nutzen bringen würden;
der Eintritt einer Schaar von süddeutschen Abgeordneten
könnte leicht sehr bedenkliche Verschiebungen in den Partei-
verhältnissen des Reichstags herbeiführen; solche Besorgnisse
könnten nur in dem Maaße schwinden, in welchem Nord und
Süd immer vollständiger zur Einheit verschmölzen; er stelle
also anheim, die Aufnahme in den Zollverein nur den Staaten
zu bewilligen, welche sich zu fester Aufrechthaltung auch der
Schutz= und Trutzbündnisse verständen. Dies ging unmittel-
bar an die Adresse der Württemberger Kammern, da nach
der bayerischen Verfassung die Bündnisse einer ständischen
Genehmigung nicht bedurften. Uberhaupt aber enthielt es
eine bestimmte Erklärung gegen die von Mohl geäußerte
Meinung, Preußen werde nach Ablehnung des Vertrags vom
8. Juli den Zollverein mit dem liberum veto noch weiter
fortsetzen. Carlowitz schärfte den hier angeschlagenen Ton,
indem er die im Juni der bayerischen Regierung gemachten
Zugeständnisse bedauerte; im Gegentheil, er hätte es lieber
gesehn, wenn Preußen den provisorischen Zustand, den Zoll-
verein auf halbjährige Kündigung, noch hätte fortdauern lassen.
Braun (Wiesbaden) gab den süddeutschen Kammern zu be-
denken, daß der heutige Beschluß des Reichstags nur ein
vorläufiger sei und erst in der zweiten Lesung ein endgültiger
werde; der Ausgang würde dann von ihrem Verhalten abhängen,