270 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867
da Norddeutschland den Zollverein entbehren könne, der Süden
aber nicht in dieser günstigen Lage sei. Übrigens hoffe er das
Beste, denn die Zahl der Gleichgesinnten im Süden sei größer,
als der Lärm der feindlichen Parteien vermuthen lasse.
Der Vertrag vom 8. Juli wurde darauf mit allen gegen
eine Stimme genehmigt.
Es zeigte sich sehr bald, daß Braun's und Michaelis'
Bemerkungen nicht gegenstandlos gewesen waren. Zwar
empfahl an demselben Tage, dem 8. October, Fürst Hohen-
lohe der zweiten Kammer die Annahme der Verträge, und
wiederholte dazu die frühere Erklärung, daß er auf einen
Staatenbund des ganzen Südens mit dem Norden, unter
voller Wahrung der bayerischen Unabhängigkeit, und dann
auf eine Allianz dieses Staatenbundes mit Osterreich sinne.
Auch der Ausschuß, an welchen die Kammer die Vorlagen
verwies — den Zollvertrag, den Salzvertrag, das Wahlgesetz
für die Abgeordneten zum Zollparlament — kam zu dem
Beschlusse, die Annahme des Ganzen der Kammer nachdrück-
lich zu empfehlen. Aber nachdem der Berichterstatter Feustel
am 21. October dies beredt und eindringlich ausgeführt hatte,
erhob sich doch ein Redekampf von seltner Leidenschaft und
Erbitterung. Dies ist die dritte Sclavenkette, rief der ultra-
montane Ruland, die um Bayerns Hals gelegt wird nach
dem französischen Handelsvertrag und den Friedensschlüssen
des vorigen Jahrs: glücklich preise ich den verstorbenen
Herrn von Lerchenfeld, daß er die Schande seines Vaterlandes
nicht mehr erlebt hat. Nach ihm verhöhnte sein Parteigenosse
Jörg den Minister, daß er verheißen habe, über die Linien
seines Programms nicht hinausgehn zu wollen. Die Con-
sequenz der Thatsachen werde ihn unwiderstehlich weiter