1867 Schlußberathung im norddeutschen Reichstag. 273
tigen, falls der Vertrag nicht mit allen Staaten zur Aus-
führung komme, dann im Texte die daraus sich ergebenden
Anderungen herzustellen.
Also gewiß keine Anderung des Vertrags im particularen
Sinne. Im Gegentheil, wer das Zollbündniß wünnschte,
mußte das Waffenbündniß hinzunehmen.
Wie in Süddeutschland legten auch hier Demokraten
und Ultramontane dagegen Verwahrung ein.
Herr von Mallinckrodt, in dessen Innern hinter einer
streng festgehaltener Ruhe ein leidenschaftlicher Grimm gegen
die Ergebnisse von 1866 kochte, führte aus, daß Braun's
Zusätze, da sie ohne Vorwissen der süddeutschen Regierungen
erschienen, dem Vertrage vom 8. Juli die bindende Kraft
nähmen; es sei übrigens gegen alle Logik, zwei so himmel-
weit auseinander liegende Dinge wie Zollverein und Waffen-
bund in einem Vertrag zusammenkoppeln zu wollen, und
endlich, wie könne ein verständiger Politiker solchen Schutz-
und Trutzbündnissen, die nicht auf einen speciellen Anlaß
und Zweck geschlossen worden, irgend eine Bedeutung beilegen.
Löwe (Calbe) und Waldeck schätzten die Bündnisse.
Aber weshalb die Regierung in Sachen des Zollvereins
daran binden? Dieses Mal sind wir es, welche der Regierung
freiere Bewegung lassen wollen.
Migquel antwortete zunächst durch eine Unterscheidung
zwischen den Gegnern. Löwe und seine Freunde wollen wie
wir den Nationalstaat und wünschen nur andere Mittel als
wir. Mallinckrodt und Genossen aber wollen diesen National-
staat nicht und bezeugen uns durch ihren Widerspruch die
Wirksamkeit unserer Vorschläge. Die Erörterungen der
ultramontanen Partei können wir also weder im Norden
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI. 18