1867 Allseitige Annahme der Verträge. 275
Daraus, fuhr er fort, habe ich nie ein Hehl gemacht,
daß die wirthschaftliche Gemeinschaft mit der Wehrgemeinschaft
Hand in Hand geht. Wir hätten die Zollverträge nicht
abgeschlossen, wenn wir den leisesten Zweifel an der Sicher-
heit der Bundesverträge gehabt hätten, und auch heute noch
habe ich kein Mißtrauen gegen die Bundestreue der süd-
deutschen Souveräne; sie, die Schwächern, sind es ja gewesen,
die uns den Antrag auf die Bündnisse entgegen gebracht
haben. Würden diese in Frage gestellt, so würden wir den
Zollverein sofort kündigen.
Der Ausgang der Verhandlung stand fest seit ihrem
ersten Worte. Die Verträge wurden genehmigt, und der
Antrag Braun mit 177 gegen 26 Stimmen angenommen.
Am Nachmittag fand der Schluß der Reichstagssession statt,
wobei auch die Thronrede hervorhob, daß die unentbehrlichen
Reformen in der Verfassung des Zollvereins vorübergehenden
Schwierigkeiten nicht geopfert werden dürfen, und daß die
Gemeinschaft der wirthschaftlichen Interessen die nationale
Verpflichtung des gemeinsamen Schutzes derselben zur ver-
tragsmäßigen Voraussetzung hat.
Mit gutem Grunde pries die Thronrede die bedeutenden
Erfolge der Session, welche in wenigen Wochen durch das
patriotische Zusammenwirken des Reichstags und des Bundes-
raths gewonnen worden waren.
Diese Lage der Dinge also fanden die beiden bayerischen
Commissare vor, als sie im Laufe des 27. Octobers in Berlin
anlangten. Alle, aber auch alle Instanzen waren einig in
der Ablehnung ihres Antrags und für die Kündigung des
Zollvereins, wenn Bayern darauf beharren sollte. Während
sie nun am 27. und 28. hoffnungslose Gespräche darüber
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