1866 Preuß. Verfügungen über Heerwesen u. Niederlassungsfreiheit. 19
Weihnachten zum Abschluß kamen, und er sich endlich dahin
bequemte, einem Jeden, der es wünschte, den Abschied zu
bewilligen. Der Erfolg brachte ihm dann eine so bittere
Enttäuschung, daß sie ihn für eine Weile auf das Kranken-
lager warf: 425 Officiere traten gleich nachher in das
preußische Heer ein, 83 nahmen Dienst bei verschiedenen
Kleinstaaten, 70 schworen dem Könige Wilhelm, um eine
preußische Pension zu empfangen, und nur 81 hielten sich
von jeder Beziehung mit Preußen fern, um nach wie vor für
die Herstellung des Welfenreichs zu wirken.
Eine weitere tiefgreifende Maaßregel zur Verschmelzung
der neuen mit den alten Provinzen erfolgte durch einen
preußischen Ministerialerlaß vom 20. November 1866: da
die gesonderte staatliche Existenz der neuen Landestheile auf-
gehört habe, und damit die rechtliche Wirksamkeit der bisher
dort bestehenden Verfassungen erloschen sei, so seien auch die
besondern Gesetze über Staatsangehörigkeit in Wegfall ge-
kommen, und demnach alle Bestimmungen über die Befugniß
der eignen Angehörigen zu Niederlassung und Gewerbetriebe
ohne Weiteres auch auf die Angehörigen jedes andern preußi-
schen Gebietes anzuwenden. Es war noch nicht die volle
Freizügigkeit, aber ein starker Schritt in der Richtung darauf,
für die Zukunft eine Vorbereitung zur allseitigen Mischung
der Bevölkerung, für den Augenblick aber gerade deshalb bei
einem großen Theile der Einwohner in Frankfurt und in
Hannover eine Quelle geschärftes Unmuths. Man wollte
eben für sich bleiben und nicht allerlei zusammengelaufenes
Volk in Stadt und Land sich eindrängen sehn.
So wechselte in dem Bilde der neuen Provinzen Er-
freuliches und Widerwärtiges für die preußische Regierung
2°