Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Abfindungsvertrag mit König Georg V. 287 
Schon im November 1866 hatte der englische Gesandte 
Lord Augustus Loftus in Berlin den dringenden Wunsch 
seiner Regierung angemeldet, Preußen möge mit König 
Georg V. ein Abkommen über das in Hannover mit Beschlag 
belegte welfische Hausvermögen treffen, dessen Nutznießer der 
König war, an dessen Eigenthum aber alle Agnaten des 
Hauses Theil hatten. Der Kaiser von Rußland, der, wie 
wir sahn, den Sturz der drei deutschen Fürstenhäuser mit 
peinlichen Gefühlen erlebt hatte, gab dem Antrag seinen 
lebhaften Beifall. Bismarck war ganz einverstanden, da er 
sich von der Maaßregel eine günstige Wirkung auf die Gefühle 
des hannoverschen Volkes versprach und bei der damals 
sehr bedenklichen Lage seiner französischen Unterhandlung 
allen Grund hatte, sich das Wohlwollen der befreundeten 
Höfe zu sichern. Er ließ also an den König Georg den 
Vorschlag gelangen, ihm gegen Verzicht auf die hannoversche 
Krone und Rücklieferung von 23 Millionen Thalern nach 
England geflüchteter Staatsgelder anstatt der früher aus den 
hannoverschen Domänen bezogenen Civilliste von jährlich 
400 000 Thaler eine jährliche Rente von 700.000 Thaler 
zu überweisen und diese durch ein, zunächst gerichtlich zu 
deponirendes, Capital von 16 Millionen Thalern sicher zu 
stellen!). Der König, der ein in England angelegtes Privat- 
vermögen von 10 bis 12 Millionen Thalern besaß, also 
auch ohne den Vertrag sich in einer sehr reichen Vermögens- 
1) Es war das letzte Ergebniß langwieriger Verhandlungen über 
verwickelte Rechtsfragen, auf die ich hier nicht näher eingehe. Man 
kann sie in den Landtagsreden Miquel's, Lasker's, Twesten's und 
Waldeck's vom 1. Februar, sowie in Meding's Memoiren III, 1 ent- 
wickelt finden.
	        
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