1867 Abfindungsvertrag mit König Georg V. 287
Schon im November 1866 hatte der englische Gesandte
Lord Augustus Loftus in Berlin den dringenden Wunsch
seiner Regierung angemeldet, Preußen möge mit König
Georg V. ein Abkommen über das in Hannover mit Beschlag
belegte welfische Hausvermögen treffen, dessen Nutznießer der
König war, an dessen Eigenthum aber alle Agnaten des
Hauses Theil hatten. Der Kaiser von Rußland, der, wie
wir sahn, den Sturz der drei deutschen Fürstenhäuser mit
peinlichen Gefühlen erlebt hatte, gab dem Antrag seinen
lebhaften Beifall. Bismarck war ganz einverstanden, da er
sich von der Maaßregel eine günstige Wirkung auf die Gefühle
des hannoverschen Volkes versprach und bei der damals
sehr bedenklichen Lage seiner französischen Unterhandlung
allen Grund hatte, sich das Wohlwollen der befreundeten
Höfe zu sichern. Er ließ also an den König Georg den
Vorschlag gelangen, ihm gegen Verzicht auf die hannoversche
Krone und Rücklieferung von 23 Millionen Thalern nach
England geflüchteter Staatsgelder anstatt der früher aus den
hannoverschen Domänen bezogenen Civilliste von jährlich
400 000 Thaler eine jährliche Rente von 700.000 Thaler
zu überweisen und diese durch ein, zunächst gerichtlich zu
deponirendes, Capital von 16 Millionen Thalern sicher zu
stellen!). Der König, der ein in England angelegtes Privat-
vermögen von 10 bis 12 Millionen Thalern besaß, also
auch ohne den Vertrag sich in einer sehr reichen Vermögens-
1) Es war das letzte Ergebniß langwieriger Verhandlungen über
verwickelte Rechtsfragen, auf die ich hier nicht näher eingehe. Man
kann sie in den Landtagsreden Miquel's, Lasker's, Twesten's und
Waldeck's vom 1. Februar, sowie in Meding's Memoiren III, 1 ent-
wickelt finden.