290 Preußische innere Politik. Anfang 1868. 1868
von König Georg, als wirkliche Abfindung betrachtete und
danach handelte.
Beide Verträge waren noch in dem Jahre der königlichen
Dictatur über Hannover abgeschlossen worden und bedurften
deshalb nach Ansicht der Regierung trotz ihrer verspäteten
Ratification keiner Genehmigung durch den Landtag. Jedoch
hatte der Finanzminister die zu ihrer Vollziehung nöthigen
Gelder aus der zu Kriegs= und Marinezwecken bestimmten
Anleihe von 1866 entnommen, bemerkte dies im Etat und
bat in einer erläuternden Denkschrift um die nachträgliche
Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
Allein noch einmal mußte Bismarck erleben, wie empfindlich
die altpreußischen Liberalen in der Erinnerung an den großen
Verfassungsstreit bei jeder Budgetfrage fortdauernd waren.
Also wieder, hieß es, ohne vorheriges Einverständniß mit
der Volksvertretung die alte ministerielle Willkür. Ein Bruch
des Vertrauens ist es, rief der sonst gemäßigte Twesten,
und nicht bloß die Fortschrittspartei, sondern auch die große
Mehrheit der Nationalliberalen stimmten ihm eifrig bei.
Zunächst wurde die Vorlage der Verträge, und über die
darin verschenkten Millionen neben der Erwähnung im Etat
ein besonderes Finanzgesetz gefordert. Die Regierung erfüllte
dies Begehren sogleich im December, im Januar 1868 berieth
darüber eine Commission, welche nach gründlicher Prüfung
die Annahme des Gesetzes beantragte. Hierauf fand am
1. Februar die entscheidende Verhandlung im Plenum mit
einem großen Aufwande von Beredsamkeit und Leidenschaft
Statt. Die Linke wies Verträge und Finanzgesetz zurück,
als eine gewissenlose Verschwendung, die bei dem Mangel
des Verzichts durch Georg V. völlig erfolglos bleiben würde.