Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1868 Opposition der liberalen Parteien. 291 
Der Zorn war auf das Höchste gestiegen, als im Laufe des 
Januar die welfische Legion in schönster militärischer Ordnung 
unter Officieren und Unterofficieren nach Frankreich übertrat, 
von französischen Officieren inspicirt und von französischen 
Behörden einquartiert wurde. Bismarck, Zweck und Ziel 
seines Verfahrens fest im Auge, auch über die welfischen 
Umtriebe noch nicht vollständig unterrichtet, erklärte, daß für 
die persönliche Theilnahme des blinden Königs daran die 
Beweise fehlten, setzte die Vortheile der Verträge in den 
annectirten Provinzen und bei den europäischen Höfen in 
helles Licht und stellte endlich die Cabinetsfrage. Die Rechte, 
Conservative und Freiconservative, waren nach ihrer roya- 
listischen Gesinnung von Anfang an auf seiner Seite gewesen 
und hatten großen Anstoß an dem Mangel von Treue und 
Ehrfurcht genommen, womit die hannoverschen Abgeordneten 
von ihrem vertriebenen König redeten. Indessen bei der 
Abstimmung schlossen auch diese, so wie die Nassauer, Kur- 
hessen und ein Theil der Schleswig-Holsteiner sich an, 
und so wurde mit 254 gegen 113 Stimmen das Finanzgesetz 
unverändert angenommen, und damit auch die Verträge an- 
erkannt. 
Trotz dieses Siegs blieb für den Minister die sehr 
unangenehme Thatsache bestehn, daß von den beiden Haupt- 
stützen seiner jetzigen Politik die eine, der er vor Kurzem 
in wichtigen Fragen eine offene Annäherung an ihre Wünsche 
in der innern Politik bekundet hatte, jetzt bei einem Streite 
von europäischem Belang sich wegen bedeutungsloser Budget- 
Formalitäten gespalten, und ihm theils die begehrte Indemnität, 
theils die Zustimmung in der Sache selbst verweigert hatte. 
Das gab unerfreuliche Aussichten für die Zukunft. Aber 
19°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.