1869 Auflösung der welfischen Legion. 301
Gottes Gerechtigkeit, auf die unerschütterliche Liebe und Treue
seiner Unterthanen und den Beistand aller edeldenkenden
Mächte setze. Exemplare dieser Denkschrift sandte er an alle
Souveräne und vornehmlich an den Kaiser Napoleon.
Die Folge war, daß die preußische Regierung jetzt auch
auf sein Vermögen Beschlag legte und bei der Wiedereröffnung
des Landtags beide Verordnungen bei dem Hause der Ab-
geordneten zur Genehmigung einbrachte. Bismarck erläuterte
den Thatbestand, die förmliche Kriegserklärung beider Fürsten
gegen Preußen, die militärischen Rüstungen, die diplomatischen
Allianzversuche, die revolutionären Umtriebe in zwei preußischen
Provinzen unter Anknüpfung mit den süddeutschen Republi-
kanern. Zur Zeit sei das Alles verächtlich, bei dem Aus-
bruch aber eines großen Krieges, dem man erst vor Kurzem
nahe gestanden, könne es sehr gefährlich werden. Es sei
die Pflicht der Regierung, solchen Bestrebungen die Geld-
mittel so weit wie möglich zu entziehn, und diese zur Ent-
deckung und Abwehr der feindlichen Machinationen, mithin
als geheime Fonds, zu verwenden; etwaige Überschüsse könnten
den Interessen und Bedürfnissen der beiden Provinzen zu
Gute kommen.
Die vorberathende Commission empfahl die Annahme
der Gesetze, mit dem Zusatze, daß die Aufhebung wieder nur
auf dem Wege der Gesetzgebung, also unter Zustimmung des
Landtags, erfolgen solle. Indessen fehlte es nicht an Wider-
spruch. Windthorst, der als Bevollmächtigter König Georg's
den hannoverschen Vertrag unterhandelt hatte, erklärte mit
vollem Brustton juristischer Uberzeugung, daß der König nicht
einen Buchstaben des Vertrags verletzt habe, einen Verzicht
auf die Krone habe der König stets verweigert, sichere Beweise