Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1869 Auflösung der welfischen Legion. 301 
Gottes Gerechtigkeit, auf die unerschütterliche Liebe und Treue 
seiner Unterthanen und den Beistand aller edeldenkenden 
Mächte setze. Exemplare dieser Denkschrift sandte er an alle 
Souveräne und vornehmlich an den Kaiser Napoleon. 
Die Folge war, daß die preußische Regierung jetzt auch 
auf sein Vermögen Beschlag legte und bei der Wiedereröffnung 
des Landtags beide Verordnungen bei dem Hause der Ab- 
geordneten zur Genehmigung einbrachte. Bismarck erläuterte 
den Thatbestand, die förmliche Kriegserklärung beider Fürsten 
gegen Preußen, die militärischen Rüstungen, die diplomatischen 
Allianzversuche, die revolutionären Umtriebe in zwei preußischen 
Provinzen unter Anknüpfung mit den süddeutschen Republi- 
kanern. Zur Zeit sei das Alles verächtlich, bei dem Aus- 
bruch aber eines großen Krieges, dem man erst vor Kurzem 
nahe gestanden, könne es sehr gefährlich werden. Es sei 
die Pflicht der Regierung, solchen Bestrebungen die Geld- 
mittel so weit wie möglich zu entziehn, und diese zur Ent- 
deckung und Abwehr der feindlichen Machinationen, mithin 
als geheime Fonds, zu verwenden; etwaige Überschüsse könnten 
den Interessen und Bedürfnissen der beiden Provinzen zu 
Gute kommen. 
Die vorberathende Commission empfahl die Annahme 
der Gesetze, mit dem Zusatze, daß die Aufhebung wieder nur 
auf dem Wege der Gesetzgebung, also unter Zustimmung des 
Landtags, erfolgen solle. Indessen fehlte es nicht an Wider- 
spruch. Windthorst, der als Bevollmächtigter König Georg's 
den hannoverschen Vertrag unterhandelt hatte, erklärte mit 
vollem Brustton juristischer Uberzeugung, daß der König nicht 
einen Buchstaben des Vertrags verletzt habe, einen Verzicht 
auf die Krone habe der König stets verweigert, sichere Beweise
	        
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