Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1868 Liberale Entrüstung über die Processe. 307 
dem Gerichte nur noch die Bestimmung des Strafmaaßes 
überlassen, und dann nach dem Inhalt der Rede auf die 
höchste zulässige Strafe, zwei Jahre Gefängniß, zu erkennen 
sei. So wurde am 11. November geurtheilt. Graf Lippe 
verfügte darauf sofort die Suspension Twesten's von seinem 
Amte. « 
Die Erbitterung über diese Vorgänge war grimmig bei 
allen Liberalen im Landtag und im Lande. Kaum hatte der 
neue Landtag am 20. November sich constituirt, als Lasker 
den Antrag auf eine gesetzliche Declaration des Artikels 84, 
im Sinne unbedingter Redefreiheit, einbrachte. Außer der 
conservativen Partei waren alle andern, Freiconservative 
und Altliberale, Nationalliberale und Fortschrittspartei, ein- 
verstanden in der Sache. Der Abgeordnete redet nicht aus 
persönlicher Willkür, sondern zur Erfüllung seiner Berufs- 
pflicht, wozu es gehört, daß er die ihm bekannt gewordenen 
lbelstände im Staatswesen zur Sprache bringt; es kann also 
niemals bei ihm eine beleidigende Absicht (animus iniuriandl) 
angenommen werden. Darüber, und über die tiefe Schädigung 
des gesammten parlamentarischen Wesens durch eine Beein- 
trächtigung dieser Freiheit, darüber, wie gesagt, waren. Alle 
einig. Aber nach deutscher Weise durfte es an Amendements 
nicht fehlen. Die Fortschrittspartei beantragte, daß der Ar- 
tikel 84 völlig klar und ausreichend sei, das Haus also sein 
Recht durch das Verlangen einer Declaration selbst in Zweifel 
stelle, daß man also über Lasker's Antrag zur Tagesordnung 
überzugehn, und die Initiative der Staatsregierung zu über- 
lassen habe. 
Umgekehrt fanden die Freiconservativen die Auslegung 
des Artikels 84 durch das Obertribunal nicht so zweifellos 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.