1867 Ricasoli's Fall. 321
garantiren und ihm eine stattliche Dotation und eigne Post
und Telegraphie zu sicherem Verkehr mit der Außenwelt zu
gewähren. Der König meinte, unter solchen Bedingungen
in Italien unter einem ihn anbetenden Volke zu weilen,
müsse dem Papste eine Freude sein.
Allein es sollte dem Könige erspart bleiben, diesen schönen
Plan vom Papste verächtlich zurückgestoßen zu sehn. Kaum
war er in der Kammer vorgelegt, so erhob sich dort lebhafter
Widerspruch von verschiedenen Seiten. Man zürnte, daß
durch das Gesetz der Pfarrklerus der Herrschaft der Bischöfe
schutzlos Preis gegeben, daß den Bischöfen erlaubt sei, den
Erlös ihrer Güter auch im Auslande zu gefährlichen Reactions-
zwecken anzulegen. Die Regierung besaß keine feste Mehrheit
in der Kammer; sie lebte von der Spaltung der Opposition
in mehrere Gruppen: hier aber wurde das Gesetz von dem
vereinten Unwillen aller Unabhängigen getroffen; es kam zu
einem Mißtrauensvotum und darauf am 12. Februar 1867
zur Auflösung der Kammer.
Als aber im März die Neuwahlen die bisherige Ver-
sammlung beinahe ungeändert in den Palast des Parlaments
zurückführten, war das Schicksal des Gesetzes und damit auch
das des Ministeriums Ricasoli entschieden. Es kam dazu
eine Einwirkung der auswärtigen Politik, nämlich die mit
Anfang April bedenkliche Entwicklung der Luxemburger Frage
und somit die Gefahr eines deutsch-französischen Krieges.
Sofort flammte bei Victor Emanuel der Gedanke auf, damit
wäre ja Frankreichs Macht vollständig anderwärts beschäftigt;
man brauche nur Garibaldi ungestört seinen Romzug beginnen
zu lassen, um dann als Retter und Ordner einzuschreiten,
und Italien würde seine Hauptstadt besitzen. Für ein solches
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI. 21