1866 Der König ermahnt, die Wahl abzulehnen. 349
ihn das unerschütterliche Rechts- und Pflichtgefühl, welches
jeden Schritt auf seiner ruhmreichen Laufbahn bestimmt hat.
Er hatte keinen gesetzlichen Titel zu einem Verbot oder zu
einer dem Verbote gleich wirkenden Maaßregel: damit war
sein Verfahren entschieden. Aber ebenso beharrte er bei
Abrathen und Warnen, auch als Napoleon sein Wort wieder-
holte, er habe stets für einen fremden Erbfürsten gestimmt,
und vollends die Wahl eines Prinzen aus dem Hause Hohen-
zollern, für welches er die freundschaftlichsten Gefühle hege,
werde er zwar nicht selbst vorschlagen, wohl aber, wenn sie
erfolge, freudig unterstützen.
So hatte die Entwicklung ihren Verlauf. Fürst Karl
Anton blieb trotz der Bedenken des Königs der Candidatur
seines Sohnes geneigt. Am 11. und 14. April erschienen
in Bukarest zwei Proclamationen der provisorischen Regierung,
die den Stempel ihres französischen Ursprungs unverkennbar
an der Stirne trugen. In der einen wurde das rumänische
Volk aufgefordert, kraft seines souveränen Nationalwillens den
erblichen Thron dem Prinzen Karl von Hohenzollern durch
ein Plebiscit zu übertragen, bekanntlich eine Erfindung des
napoleonischen Staatsrechts, die bisher bei den Völkern des
Orients nicht in ÜUbung gewesen; die Abstimmung sollte in den
Tagen vom 14. bis zum 20. April erfolgen. In der zweiten
Urkunde wurde der Prinz, sein Vater und sein Haus den
Rumänen durch Aufzählung aller denkbaren Tugenden und
Verdienste empfohlen. Unter Anderm wurde seine Verwandt-
schaft mit den beiden großen Herrscherhäusern, dem preußischen
und dem französischen, betont. Von dem preußischen wurde
erwähnt, daß es der Welt Friedrich den Großen gegeben;
von dem Hause Bonaparte hieß es, daß es die beiden