Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Abänderungsanträge. 31 
Ahnliche Betrachtungen machten dem Weimarsschen 
Minister Watzdorff das Herz schwer. Ich hatte geglaubt, 
sagte er später, nach den großen Kriegserfolgen hätte sich 
etwas Besseres schaffen lassen. Doch, setzte er dann hinzu, 
bei näherer Untersuchung habe ich mich schließlich überzeugt, 
daß das Verhältniß zwischen Bundesgewalt und Einzelstaat 
in angemessener Weise geregelt ist. Eine ganze Reihe be- 
sonderer Anträge hatte dann Darmstadt in Folge seiner un- 
natürlichen Lage, nach der es zur Hälfte Bundesland, zur Hälfte 
Ausland war, vorzulegen. Die übrigen Kleinstaaten richteten, 
so weit die Protokolle es erkennen lassen, ihre Aufmerksamkeit 
hauptsächlich auf die Fragen des Heimathsrechts und, was damit 
zusammenhing, auf die Beschränkung des Rechtes, Reichs- 
steuern aufzulegen, auf die Verminderung der furchtbaren 
Militärlast, auf die Bindung gewisser Entschließungen des 
Bundespräsidiums an die Zustimmung des Bundesraths. 
Wie natürlich, gingen im Einzelnen ihre Begehren vielfach 
aus einander und gegen einander. Stoff zu endlosen Ver- 
handlungen wäre reichlich vorhanden gewesen. 
Indessen ermöglichte die damalige Lage der Dinge der 
preußischen Regierung ein summarisches und durchgreifendes 
Verfahren. Was einst Osterreich 1851 in Dresden und 1863 
in Frankfurt fruchtlos versichert hatte: es muß etwas zu 
Stande kommen — das lebte 1867 in Aller Herzen. Als 
die Berathung über die eingebrachten Anträge am 18. Januar 
durch Herrn von Savigny eröffnet und am 28. fortgesetzt 
wurde, erklärte der preußische Bevollmächtigte, daß seine 
Regierung von den begehrten Abänderungen der Vorlage 
achtzehn genehmige, alle übrigen jedoch ablehne. In einer 
dritten Sitzung am 2. Februar wurden dann die bis dahin
	        
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