Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

32 Vorbereitung des Reichstags. 1866 
vorbehaltenen Artikel über Kriegswesen, Marine und Posten 
besprochen, und hier jede wesentliche Anderung von Preußen 
verbeten. Die übrigen Regierungen gaben darauf den Inhalt 
mancher Amendements als Wünsche und Erwartungen zu 
Protokoll, genehmigten aber den so festgestellten Text des 
Entwurfs als gemeinsame Vorlage für den Reichstag. 
In denselben Wochen wurde dem Abschluß eine andere 
Verhandlung entgegengeführt, nicht von so umfassender Be- 
deutung wie der Verfassungsentwurf, immer aber auf einem 
höchst wichtigen Gebiete eine stärkende Grundlage für das 
künftige Bundesleben: die Abtretung der fürstlich Thurn und 
Taxis'schen Posten an Preußen, welches damit die Möglich- 
keit gewann, das gesammte Postwesen im Umfange des Bundes- 
gebiets der Bundesgewalt zu übertragen. 
Noch während des Kriegs, im Juli 1866, hatte der 
damalige Referent für die Postangelegenheiten im preußischen 
Handelsministerium, Geheimrath von Stephan (der spätere 
Generalpostmeister), einer der genialsten und thatkräftigsten 
Männer unserer Zeit, ein sofortiges factisches Vorgehn gegen 
Thurn und Taxis, die Beschlagnahme seines gesammten 
Postwesens und die Einsetzung einer provisorischen Verwaltung 
desselben vorgeschlagen und durchgesetzt, als den einzigen Weg, 
um in kürzester Frist zu einem rechtsgültigen Übergang 
desselben an Preußen und vollständiger Verschmelzung mit 
dem preußischen zu gelangen. Stephan selbst wurde darauf 
zur Vollziehung der Maaßregel nach Frankfurt gesandt. Er 
löste dort die Taxis'sche Generaldirection auf, setzte sich an 
deren Stelle, ließ die übrigen Beamten gegen Gelobung 
unbedingten Gehorsams in ihrer Thätigkeit und brachte sehr 
bald die bisherige, durch den Krieg überall unterbrochene
	        
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