32 Vorbereitung des Reichstags. 1866
vorbehaltenen Artikel über Kriegswesen, Marine und Posten
besprochen, und hier jede wesentliche Anderung von Preußen
verbeten. Die übrigen Regierungen gaben darauf den Inhalt
mancher Amendements als Wünsche und Erwartungen zu
Protokoll, genehmigten aber den so festgestellten Text des
Entwurfs als gemeinsame Vorlage für den Reichstag.
In denselben Wochen wurde dem Abschluß eine andere
Verhandlung entgegengeführt, nicht von so umfassender Be-
deutung wie der Verfassungsentwurf, immer aber auf einem
höchst wichtigen Gebiete eine stärkende Grundlage für das
künftige Bundesleben: die Abtretung der fürstlich Thurn und
Taxis'schen Posten an Preußen, welches damit die Möglich-
keit gewann, das gesammte Postwesen im Umfange des Bundes-
gebiets der Bundesgewalt zu übertragen.
Noch während des Kriegs, im Juli 1866, hatte der
damalige Referent für die Postangelegenheiten im preußischen
Handelsministerium, Geheimrath von Stephan (der spätere
Generalpostmeister), einer der genialsten und thatkräftigsten
Männer unserer Zeit, ein sofortiges factisches Vorgehn gegen
Thurn und Taxis, die Beschlagnahme seines gesammten
Postwesens und die Einsetzung einer provisorischen Verwaltung
desselben vorgeschlagen und durchgesetzt, als den einzigen Weg,
um in kürzester Frist zu einem rechtsgültigen Übergang
desselben an Preußen und vollständiger Verschmelzung mit
dem preußischen zu gelangen. Stephan selbst wurde darauf
zur Vollziehung der Maaßregel nach Frankfurt gesandt. Er
löste dort die Taxis'sche Generaldirection auf, setzte sich an
deren Stelle, ließ die übrigen Beamten gegen Gelobung
unbedingten Gehorsams in ihrer Thätigkeit und brachte sehr
bald die bisherige, durch den Krieg überall unterbrochene