1866 Beschlagnahme der Thurn= und Taxis'schen Post. 33
Verwaltung wieder in den gewohnten regelmäßigen Gang.
Der Fürst von Thurn und Taxis war in Folge der großen
Kriegsereignisse überzeugt, daß in Deutschland die Zeiten des
Bundestags, der österreichischen Suprematie und Alles, was
damit zusammenhing, folglich auch seiner kaiserlichen Lehns-
post, vorüber waren, und da Preußen sich bereit erklärte,
für seinen Verzicht ihn durch eine Capitalzahlung zu ent-
schädigen, sandte er bereits im September 1866 einen seiner
tüchtigsten Postbeamten, Freiherrn von Gröben, nach Frank-
furt, um mit Stephan die Höhe der Ablösungssumme fest-
zustellen. Dies Geschäft wäre leicht gewesen, wenn es sich
lediglich um die Capitalisirung der letzten Jahreseinnahmen
hätte handeln können, da Bücher, Registraturen und Cassen
der bisherigen Verwaltung sich in bester Ordnung befanden.
Allein Stephan stellte den Grundsatz auf, daß nicht für die
Einnahmen des alten Zustandes, sondern für die der neuen
Zeit, angenommen, daß die Lehnspost bestehn bliebe, Ent-
schädigung zu leisten sei: und so berechtigt dieser Satz auch
war, schwierig und verwickelt zeigte sich die praktische Durch-
führung desselben. Das kaiserliche Lehn, welches vor mehreren
Jahrhunderten dem Fürsten die Post im ganzen Reiche über-
wiesen hatte, war im Laufe der Zeiten durch die wachsende
Selbständigkeit der Einzelstaaten vielfach durchbrochen worden.
Die größern Staaten hatten für ihre Gebiete eigne Posten
eingerichtet, die übrigen die Rechtsverhältnisse der Taxis'schen
in der mannichfaltigsten Weise beschränkt oder geändert, z. B.
die fürstlichen Postbeamten der Dienstpragmatik ihrer eignen
Behörden unterworfen, die nun nach beliebter deutscher Art
in jedem Territorium abweichend von der des Nachbarstaats
war. Stephan zollte der Klugheit und der Abeitsrraft der
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches.