Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Allgemeine Vorberathung der Verfassung. 53 
wurde nach dem Antrage des Präsidenten folgendes Verfahren 
beschlossen: zuerst eine allgemeine Besprechung des Entwurfs, 
dann eine Specialberathung der einzelnen Artikel, endlich die 
definitive Beschlußfassung, alles im gesammten Hause. Der 
Geschäftsordnung entsprechend konnte darauf die allgemeine 
Verhandlung am 9. März beginnen, zwei Wochen nach der 
Eröffnung der Versammlung. 
Diese allgemeine Vorberathung füllte vier Sitzungen, 
bis zum 13. März. Sie erhielt ihr eigenthümliches Gepräge 
durch den Umstand, daß in ihr zwei Principienkämpfe neben 
einander hergingen und sich unaufhörlich kreuzten, da die- 
selben Parteien in dem einen der Regierungsvorlage wider- 
sprachen, in dem andern sie unterstützten oder noch überboten. 
Es handelte sich um die beiden Hauptfragen, um die Siche- 
rung sowohl der Einheit als der Freiheit, oder genauer gesagt, 
um die Rechte der künftigen Bundesgewalt gegenüber den 
Einzelstaaten, und innerhalb dieser Bundesgewalt um die 
Rechte der Volksvertretung gegenüber den verbündeten Re- 
gierungen. Während über die letztere Frage Conservative, 
Liberale und Demokraten in festen Gruppen ihre Kräfte maaßen, 
schlossen sich bei der erstern die verschiedensten Elemente zu- 
sammen, auf der einen Seite gemäßigte und radicale Unitarier, 
auf der andern demokratische, feudale und klerikale Particu- 
laristen. Dazwischen wurden auf der preußischen Linken bittere 
Erinnerungen aus ihrem eben geschlossenen Verfassungsstreit 
wirksam, während katholische Redner ihrem Schmerze über 
die Abtrennung von Osterreich Ausdruck gaben, und Polen 
und Dänen überhaupt mit einem deutschen Bundesstaat nichts 
zu schaffen haben wollten. Wenigstens einige Hauptvertreter 
der verschiedenen Richtungen wollen wir hier in ihren
	        
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