1867 Wealdeck verwirft den ganzen Verfassungsentwurf. 57
nach der vorliegenden Verfassung im Bundesrath die Ver-
treter der 25 Millionen Preußen durch die Commissare der
nur 5 Millionen Einwohner zählenden Kleinstaaten überstimmt
werden könnten. Es war dieselbe Sorge, aus der einst
Waldeck's politische Antipoden, die altpreußischen Feudalen,
sich gegen die Erfurter Verfassung erhoben hatten, Preußen
würde durch den Bund mit den Kleinstaaten nicht gestärkt
sondern gelähmt werden. Waldeck's Mittel gegen eine solche
Schädigung Preußens war sehr einfach: am Besten, rief er,
wäre es gewesen, wenn Preußen diese Kleinstaaten sämmtlich
annectirt hätte. Vor Allem aber grollte er dem jetzt vor-
geschlagenen Bundesrathe, weil er nicht wie einst der Erfurter
Fürstenrath auf die Theilnahme an der Gesetzgebung beschränkt
sein, sondern gemeinsam mit dem Präsidium die Bundes-
regierung führen sollte. Daß gerade durch jene Bestimmung
der Unionsverfassung der erste schwere Keil in den Zusammen-
halt der Union getrieben worden, hatte wohl Bismarck
beobachtet, und deshalb die Anderung beschlossen, Waldeck
aber sah über diesen Zusammenhang hinweg und verurtheilte
den neuen Bundesrath, weil dessen Antheil an der Regierung
die Einsetzung eines dem Reichstag verantwortlichen Mini-
steriums und damit nach Waldeck's Auffassung die erste
Grundbedingung der Freiheit unmöglich machte. Wieder
war sein Antrag zur Abhülfe ganz einfach: der König von
Preußen sei das Haupt der Centralgewalt mit verantwort-
lichen Ministern, der Reichstag aber habe nicht bloß über
die Gesetzgebung, sondern auch jährlich über die Einnahmen
und Ausgaben aller Dienstzweige zu entscheiden. Wenn
seiner Prüfung, bemerkte er, der Etat für Heer und Marine
entzogen bliebe, so hätten wir ein Zoll-, ein Post-, ein