Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

82 Die ersten Wochen des Reichstags. 1867 
Graf Bismarck für diese Übelstände Abhülfe schaffen würde. 
Bismarck bemerkte darauf, daß Carlowitz ein besonderes 
Geschick habe, heikle Fragen zur Sprache zu bringen. Was 
Luxemburg betreffe, so gebe es kein Drittes, entweder müsse 
man den König-Großherzog in den Bund aufnehmen oder 
auf die Aufnahme des Landes verzichten. Wolle Carlowitz 
die Luxemburger Frage weiter behandeln, so werde er viel- 
leicht Gelegenheit finden, eine europäische Frage zu schaffen. 
Über das Bündnißrecht der süddeutschen Staaten habe er, 
Bismarck, schon einmal Außerungen gethan, welche Carlowitz 
nicht gehört oder nicht verstanden habe; so wolle er denn 
ausdrücklich wiederholen, daß ihr Zusammenstehn mit uns 
gegen jede auswärtige Gefahr seit den Friedensschlüssen 
vertragsmäßig gesichert sei. 
Die Verhandlung hatte doch im Hause so großen Ein- 
druck gemacht, daß Bismarck sich veranlaßt fand, die Trutz- 
und Schutzbündnisse mit Baden, Würtemberg und Bayern 
am folgenden Tage, dem 19. März, zu veröffentlichen. Er 
that dies um so unbedenklicher, als er selbst kurz vorher 
dem Grafen Benedetti Kenntniß von ihrem Inhalt gegeben, 
und zugleich erfahren hatte, daß derselbe schon längst der 
französischen Diplomatie kein Geheimniß geblieben war. 
Dennoch sollte, wie wir bald sehn werden, die Veröffent- 
lichung für Napoleon äußerst unangenehme Folgen haben. 
Der Reichstag begann an diesem Tage die Berathung 
über die Competenz der Bundesgesetzgebung. Der Entwurf 
bestimmte, daß die verfassungsmäßigen Bundesgesetze den 
Landesgesetzen vorgehn würden, daß die Übereinstimmung 
der Mehrheitsbeschlüsse im Bundesrath und im Reichstag 
zu einem Bundesgesetz erforderlich und ausreichend sei, daß
	        
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