84 Die ersten Wochen des Reichstags. 1867
kam ein kräftiger Widerspruch, und der Antrag fiel durch
130 gegen 128 Stimmen.
Besseres Glück hatten die Nationalliberalen mit einem
Antrag, das Wort „indirecten" (Steuern) zu streichen, und
damit der Bundesgewalt das Recht zur Erhebung directer
Steuern offen zu halten. Trotz einer Verwahrung des
hessischen Bundescommissars, welche pflichtmäßig aber nicht
energisch der preußische Finanzminister unterstützte, wurde
der Antrag mit 125 gegen 122 Stimmen angenommen.
Ebenso wichtig war ein weiterer Erfolg auf dem Gebiete
der Rechtseinheit. Miquel und Gerber beantragten, das
gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche
Verfahren der Bundesgesetzgebung zu überweisen. Eine
andere juristische Autorität, Herr von Wächter, sonst damit
einverstanden, wollte das Strafrecht ausschließen; die national-
liberale Fraction beschloß nach langer Erwägung, Strafrecht
und Proceß, von dem Civilrecht aber nur das Obligationen-
recht in den Antrag aufzunehmen, und beauftragte Lasker
mit der Vertretung dieses Standpunkts. Das Haus entschied
darauf im Sinne der Fraction. Wie bekannt hat einige
Jahre später Miquel's Ansicht es davon getragen, ob mit
Recht, wird sich erst nach Vollendung und Einführung des
neuen deutschen Civilgesetzbuchs entscheiden lassen.
Endlich wurde auf Twesten's Antrag den Gegenständen
der Bundesgesetzgebung noch hinzugefügt das Heerwesen und
die Kriegsmarine. Für jetzt sollten nach dem Entwurf die
preußischen Militärgesetze im ganzen Bunde gelten, daraus
folge aber von selbst, daß deren künftige Fortbildung Bundes-
sache sein müsse. Um die Autorität des Bundesfeldherrn zu
sichern, fügte Twesten, unter lebhaftem Widerspruch der