86 Die ersten Wochen des Reichstags. 1867
Execution gegen eine bundeswidrig handelnde Regierung hat,
wo Gefahr im Verzuge ist, das Präsidium, in allen andern
Fällen der Bundesrath zu beschließen.
Man sieht deutlich, wie hier ganz planmäßig eine scharfe
Abgrenzung der Befugnisse des Bundesraths und des Präsi-
diums vermieden ist. Ohne Frage hat das Präsidium auf
allen Gebieten eine überragende Stellung, aber auf jedem
findet sich in irgend welcher Weise auch der Bundesrath
wirksam. Gewisse Grundlagen sind festgestellt, aber ein
breiter Raum ist für die freie Entwicklung der Zukunft
gelassen.
Es scheint einleuchtend, daß in einem solchen System
kein Raum für ein im juristischen Sinne verantwortliches
Ministerium war. Alle conservativen Mitglieder des Hauses
waren damit von Herzen einverstanden. Ebenso bestimmt
aber erhob sich dagegen die demokratische Linke. Wenn die
dem Bundesrath hier gegebene Stellung, rief Schulze-Delitzsch,
ein verantwortliches Ministerium unmöglich macht, so folgt
daraus nur, daß der Bundesrath jeder Theilnahme an der
Executive entkleidet und streng auf das Gebiet der Gesetz-
gebung beschränkt werden muß. Ganz in diesem Sinne
stellte die Fraction den Antrag, die Ausschüsse des Bundes-
raths ganz zu streichen, und dann zu erklären: Die Bundes-
gewalt steht der Krone Preußen zu, und sie übt dieselbe
durch verantwortliche Minister. Mit düsterem Eifer prophe-
zeite Waldeck, wenn dieses Palladium aller politischen Freiheit
in der Verfassung fehle, werde der neue Bund nichts als
eine elende Fortsetzung des alten sein, ohnmächtig nach Außen,
reactionär im Innern. Die Welt weiß es, wie sehr der Erfolg
seine Sehergabe in jeder Hinsicht Lügen gestraft hat.