Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

86 Die ersten Wochen des Reichstags. 1867 
Execution gegen eine bundeswidrig handelnde Regierung hat, 
wo Gefahr im Verzuge ist, das Präsidium, in allen andern 
Fällen der Bundesrath zu beschließen. 
Man sieht deutlich, wie hier ganz planmäßig eine scharfe 
Abgrenzung der Befugnisse des Bundesraths und des Präsi- 
diums vermieden ist. Ohne Frage hat das Präsidium auf 
allen Gebieten eine überragende Stellung, aber auf jedem 
findet sich in irgend welcher Weise auch der Bundesrath 
wirksam. Gewisse Grundlagen sind festgestellt, aber ein 
breiter Raum ist für die freie Entwicklung der Zukunft 
gelassen. 
Es scheint einleuchtend, daß in einem solchen System 
kein Raum für ein im juristischen Sinne verantwortliches 
Ministerium war. Alle conservativen Mitglieder des Hauses 
waren damit von Herzen einverstanden. Ebenso bestimmt 
aber erhob sich dagegen die demokratische Linke. Wenn die 
dem Bundesrath hier gegebene Stellung, rief Schulze-Delitzsch, 
ein verantwortliches Ministerium unmöglich macht, so folgt 
daraus nur, daß der Bundesrath jeder Theilnahme an der 
Executive entkleidet und streng auf das Gebiet der Gesetz- 
gebung beschränkt werden muß. Ganz in diesem Sinne 
stellte die Fraction den Antrag, die Ausschüsse des Bundes- 
raths ganz zu streichen, und dann zu erklären: Die Bundes- 
gewalt steht der Krone Preußen zu, und sie übt dieselbe 
durch verantwortliche Minister. Mit düsterem Eifer prophe- 
zeite Waldeck, wenn dieses Palladium aller politischen Freiheit 
in der Verfassung fehle, werde der neue Bund nichts als 
eine elende Fortsetzung des alten sein, ohnmächtig nach Außen, 
reactionär im Innern. Die Welt weiß es, wie sehr der Erfolg 
seine Sehergabe in jeder Hinsicht Lügen gestraft hat.
	        
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