Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

158 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1869 
daß Bismarck nach seinen vorigjährigen Verheißungen die 
Annahme auch im Bundesrathe durchsetzen würde. Bismarck 
erklärte sich dann auch für den Inhalt des Antrags, wie für 
die Competenz des Reichstags, fügte aber hinzu, daß er im 
Bundesrathe zwar bei praktisch erheblichen Fragen stets das 
volle Gewicht Preußens in die Wagschale werfe, sonst aber 
streng an dem Grundsatze halte, in weniger dringenden Fällen 
der Selbständigkeit der Einzelstaaten gerechte Achtung zu 
schenken. Ein solcher Fall liege hier vor, da nach den bis- 
herigen Vorgängen die Verfolgung eines Abgeordneten wegen 
seiner Reden factisch unmöglich geworden sei. Also Preußen, 
wurde entgegnet, soll durch die Kleinen majorisirt werden. 
Mit gebieterischer Ruhe erklärte Bismarck: ich kann im Bundes- 
rath nur nach meinem Urtheil handeln; ich habe damit bis- 
her, was nicht immer leicht war, die wachsende Festigkeit des 
Bundes erreicht; ich werde mich durch keine fremde Auffassung 
aus meinem Wege hinausdrängen lassen. Der Reichstag nahm 
darauf Lasker's Antrag mit 140 gegen 51 Stimmen an, der 
Bundesrath aber klehnte ihn ab. 
Gleiches Schicksal hatte ein anderer, von Lasker im 
Verein mit Migquel gestellter Antrag, die Competenz des 
Bundes, wie sie im Artikel 4 der Verfassung begrenzt war, 
auf das gesammte bürgerliche Recht so wie auf das gericht- 
liche Verfahren einschließlich der Gerichtsorganisation aus- 
zudehnen. Daß die Einheit des ganzen Rechtssystems in einem 
großen Reich für das Publicum und die Richter erhebliche 
Annehnmlichkeit und Sicherheit, und zugleich in einem Bündes- 
staate auch politische Vortheile darbietet, wird niemand be- 
streiten. Die sachlichen Gegengründe, die auch hier nicht 
fehlen, traten bei der damaligen Debatte zurück gegen den
	        
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