158 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1869
daß Bismarck nach seinen vorigjährigen Verheißungen die
Annahme auch im Bundesrathe durchsetzen würde. Bismarck
erklärte sich dann auch für den Inhalt des Antrags, wie für
die Competenz des Reichstags, fügte aber hinzu, daß er im
Bundesrathe zwar bei praktisch erheblichen Fragen stets das
volle Gewicht Preußens in die Wagschale werfe, sonst aber
streng an dem Grundsatze halte, in weniger dringenden Fällen
der Selbständigkeit der Einzelstaaten gerechte Achtung zu
schenken. Ein solcher Fall liege hier vor, da nach den bis-
herigen Vorgängen die Verfolgung eines Abgeordneten wegen
seiner Reden factisch unmöglich geworden sei. Also Preußen,
wurde entgegnet, soll durch die Kleinen majorisirt werden.
Mit gebieterischer Ruhe erklärte Bismarck: ich kann im Bundes-
rath nur nach meinem Urtheil handeln; ich habe damit bis-
her, was nicht immer leicht war, die wachsende Festigkeit des
Bundes erreicht; ich werde mich durch keine fremde Auffassung
aus meinem Wege hinausdrängen lassen. Der Reichstag nahm
darauf Lasker's Antrag mit 140 gegen 51 Stimmen an, der
Bundesrath aber klehnte ihn ab.
Gleiches Schicksal hatte ein anderer, von Lasker im
Verein mit Migquel gestellter Antrag, die Competenz des
Bundes, wie sie im Artikel 4 der Verfassung begrenzt war,
auf das gesammte bürgerliche Recht so wie auf das gericht-
liche Verfahren einschließlich der Gerichtsorganisation aus-
zudehnen. Daß die Einheit des ganzen Rechtssystems in einem
großen Reich für das Publicum und die Richter erhebliche
Annehnmlichkeit und Sicherheit, und zugleich in einem Bündes-
staate auch politische Vortheile darbietet, wird niemand be-
streiten. Die sachlichen Gegengründe, die auch hier nicht
fehlen, traten bei der damaligen Debatte zurück gegen den