Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

160 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1869 
Geschäftsgang, sowie um größere Klarheit des parlamen- 
tarischen Einflusses auf das Vorgehn der Regierung. Da 
über den Umfang der Verantwortlichkeit, sowie über das 
Verfahren und die Wirkung desselben der Antrag keine nähere 
Bestimmung enthielt, wurde es Bismarck nicht schwer, dessen 
völlige Unvereinbarkeit mit der bestehenden Bundesverfassung 
und den Rechten der Bundesfürsten nachzuweisen und die 
Vortheile des bisherigen Systems zu entwickeln. Er hatte 
einen guten Tag; die mehrstündige Rede gehört zu den 
glänzendsten seiner parlamentarischen Thaten, nach der Fülle 
der originalen Gedanken und dem Reichthum der benutzten 
Tonscala, von der Heftigkeit einer scharf vordringenden 
Polemik bis zu einer stets verbindlich bleibenden Ironie. Es 
ist ein Kunstwerk, von dem man keinen Auszug geben kann, 
was man nachlesen muß. Obgleich nun Bismarck jede Hoff- 
nung auf die Zustimmung des Bundesrathes abschnitt, nahm 
das Haus den Antrag, wenn auch nur mit kleiner Mehrheit 
(111 gegen 100 Stimmen) an. Das lebhafte Interesse, 
welches die Mehrheit an der Frage nahm, entsprang theils 
aus dem Wunsche, den Einfluß des Bundesraths auf die 
Bundesregierung zu vermindern, und hauptsächlich hiegegen 
hatte Bismarck seine Streiche gerichtet, theils aber auch aus 
dem alten Bestreben, über die Regierung selbst eine leitende 
Beaufsichtigung durch das Parlament zu gewinnen. Man 
dachte wohl weniger an die seltenen Fälle eines gerichtlichen 
Verfahrens gegen Rechtsverletzungen eines Ministers, als an 
die aus dem Institut erwachsene Praxis anderer constitutio- 
neller Staaten, durch ein Mißtrauensvotum den sofortigen 
Rücktritt des getadelten Ministers zu erzwingen. Die Schatten- 
seiten der hieraus folgenden Unstätigkeit der Regierung hatte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.