Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

174 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1869 
beseitigen, daß der Militäretat des Bundes bis Ende 1871 
gesetzlich feststehe, daß die Uberzeugung des preußischen Volks 
und seiner Vertreter von der Nothwendigkeit der Verringerung 
der Militärlasten unläugbar, und also 1872 eine Thätigkeit 
des neuen Reichstags in dieser Richtung zweifellos sei, daß 
aber eine diplomatische Verhandlung über eine allgemeine 
Abrüstung zur Zeit eher zum Hader als zur Verständigung 
führen könnte. 
Lasker zweifelte nicht an der Verwerfung des Antrags 
Virchow, wünschte aber wenigstens die darin ausgesprochene 
Verurtheilung der bestehenden Militärlast durch seine Tages- 
ordnung im Hause anerkannt zu sehn. 
Das Haus beschloß, zunächst über Camphausen's Plan, 
dann über Virchow's und Lasker's Anträge eine allgemeine 
Besprechung zu eröffnen. 
Camphausen entwickelte demnach seine Absichten. Eine 
speciellere Darlegung derselben, ihre Vortheile und der gegen 
sie geltend gemachten Bedenken und Einwendungen würde 
uns tief in die Technik des Börsengeschäfts hineinziehn; wir 
begnügen uns mit der Erzählung des leitenden Gedankens. 
Seit 1820 bestand in Preußen ein Schuldentilgungsfonds, 
dem das Gesetz von jeder Anleihe jährlich ein Procent, nebst 
den auf diese Beträge fallende Zinsen überwies, so daß der 
Fonds durch die Zinseszinsen fortwährend anwuchs, und durch 
die jährliche Einzahlung von einem Procent der Anleihe in 
38 Jahren deren Tilgung vollendete. Das war recht schön, 
so lange man Überschüsse besaß; befand der Staat sich aber 
einmal im Deficit, so mußte er bei jenem Tilgungszwang 
eine neue Schuld contrahiren, um die alten zu bezahlen, ein 
offenbar widersinniges und kostspieliges Geschäft. Da Preußen
	        
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