174 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1869
beseitigen, daß der Militäretat des Bundes bis Ende 1871
gesetzlich feststehe, daß die Uberzeugung des preußischen Volks
und seiner Vertreter von der Nothwendigkeit der Verringerung
der Militärlasten unläugbar, und also 1872 eine Thätigkeit
des neuen Reichstags in dieser Richtung zweifellos sei, daß
aber eine diplomatische Verhandlung über eine allgemeine
Abrüstung zur Zeit eher zum Hader als zur Verständigung
führen könnte.
Lasker zweifelte nicht an der Verwerfung des Antrags
Virchow, wünschte aber wenigstens die darin ausgesprochene
Verurtheilung der bestehenden Militärlast durch seine Tages-
ordnung im Hause anerkannt zu sehn.
Das Haus beschloß, zunächst über Camphausen's Plan,
dann über Virchow's und Lasker's Anträge eine allgemeine
Besprechung zu eröffnen.
Camphausen entwickelte demnach seine Absichten. Eine
speciellere Darlegung derselben, ihre Vortheile und der gegen
sie geltend gemachten Bedenken und Einwendungen würde
uns tief in die Technik des Börsengeschäfts hineinziehn; wir
begnügen uns mit der Erzählung des leitenden Gedankens.
Seit 1820 bestand in Preußen ein Schuldentilgungsfonds,
dem das Gesetz von jeder Anleihe jährlich ein Procent, nebst
den auf diese Beträge fallende Zinsen überwies, so daß der
Fonds durch die Zinseszinsen fortwährend anwuchs, und durch
die jährliche Einzahlung von einem Procent der Anleihe in
38 Jahren deren Tilgung vollendete. Das war recht schön,
so lange man Überschüsse besaß; befand der Staat sich aber
einmal im Deficit, so mußte er bei jenem Tilgungszwang
eine neue Schuld contrahiren, um die alten zu bezahlen, ein
offenbar widersinniges und kostspieliges Geschäft. Da Preußen