Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

180 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1870 
eines Strafgesetzbuchs für den norddeutschen Bund. Daran 
schloß sich ein Gesetz zum Schutze des Autorrechts. Es 
folgten vier Gesetzentwürfe, die als Ergänzungen der Gesetze 
über Freizügigkeit und Gewerbeordnung bezeichnet werden 
können. Sodann ein Vertrag mit Baden über die gegen- 
seitig den Gerichten zu leistende Rechtshülfe, übereinstimmend 
mit dem im vorigen Jahre für den norddeutschen Bund an- 
genommenen Gesetze; ferner eine Ergänzung des neuen nord- 
deutschen Gesetzes über Maaße und Gewichte, zum Zwecke, 
auf diesem Gebiete einer Gemeinsamkeit zwischen Nord= und 
Süddeutschland die Bahn zu ebnen. Die Gesammtheit der 
Verträge, erklärte die Thronrede, welche den Norden mit dem 
Süden Deutschlands verbinden, gewähren der Sicherheit und 
Wohlfahrt des gemeinsamen deutschen Vaterlandes die zu- 
verlässigen Bürgschaften, welche die starke und geschlossene 
Organisation des norddeutschen Bundes in sich trägt. Das 
Vertrauen, welches unsere süddeutschen Verbündeten in diese 
Bürgschaften setzen, beruht auf voller Gegenseitigkeit. Das 
Gefühl nationaler Zusammengehörigkeit, das gegenseitig ver- 
pfändete Wort deutscher Fürsten, die Gemeinsamkeit der 
höchsten vaterländischen Interessen verleihen unsern Be- 
ziehungen zu Süddeutschland eine von der wechselnden Woge 
politischer Leidenschaften unabhängige Festigkeit. Zum Schlusse 
der Ausspruch des Vertrauens auf Erhaltung des Friedens, 
denn überall sei bei Regierungen und Völkern die Über- 
zeugung im Wachsen, daß jedem politischen Gemeinwesen die 
unabhängige Pflege seiner Wohlfahrt zustehe, und daß 
die Wehrkraft jedes Landes nur zum Schutze der eignen, 
nicht zur Beeinträchtigung der fremden Unabhängigkeit be- 
rufen sei.
	        
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