Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

182 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1870 
Adresse auf die Thronrede, als sein Wunsch, darin Badens 
Eintritt zu begehren, Widerspruch fand; er brachte dann am 
24. Februar 1870 bei der Berathung des badischen Juris- 
dictionsvertrags den Antrag ein, der Reichstag wolle den 
Vertrag genehmigen, und zugleich den nationalen Bestrebungen 
der badischen Regierung und Bevölkerung seine Anerkennung 
aussprechen; der Reichstag finde darin den Ausdruck der 
nationalen Zusammengehörigkeit, und nehme mit Freude den 
ungesäumten Anschluß an den bestehenden Bund als Ziel 
derselben wahr. 
Schon in der Form war der Antrag verfehlt; er wäre 
an die norddeutsche Regierung zu richten gewesen: es war 
offenbar nicht Sache des Reichstags, einem zum Bunde nicht 
gehörigen Staate Belobung und Mahnung zukommen zu 
lassen. Warum dafür gerade der jetzige Zeitpunkt, nicht 
1869 oder 1871, auserlesen worden, blieb unerklärt; ein 
besonderer Anlaß lag damals nicht vor. Und vor allen 
Dingen ist es unerlaubt, wenn man nicht einen Minister zu 
stürzen beabsichtigt, wichtige und folgenschwere Fragen der 
auswärtigen Politik ohne sein Vorwissen in die Offentlichkeit 
einer Parlamentsdebatte zu werfen. Lasker aber pries auf 
eigne Faust die nationale Politik Badens, das stets zum 
Eintritt bereit sei. Wo ist die Schuld, fragte er, daß er 
nicht erfolgt? Ich kann sie nur in Preußen suchen. Un- 
möglich kann Rücksicht auf fremde Mächte dabei maaßgebend 
sein. Frankreich und Osterreich sind vollständig mit ihren 
innern Aufgaben beschäftigt, Frankreich sogar in dem Grade, 
daß die Existenz seiner Dynastie auf dem Spiele steht (wes- 
halb, schalten wir ein, eine wachsende Partei täglich zum 
Kriege drängt). Also das kann es nicht sein, was Bismarck
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.