186 Parlamentarische Kämpfe. Erfolge der Regierung. 1870
unseres Gerichtswesens, Lasker hervor, der sich hier auf
seinem eigensten Gebiete bewegte und alle Seiten seiner
reichen Natur zu voller Entfaltung brachte. Er war ein
Jurist von seltenem Scharfsinn und Fleiß, ein philosophisch
gebildeter Idealist, ein von Humanität erfüllter Enthusiast.
Vollkommen richtig hat einer seiner vertrautesten Freunde
den Grund seines Wesens dahin bezeichnet, daß er ein Mann
des Rechts und der Gerechtigkeit war. Sein gesammtes
Wirken entsprang aus dem Gedanken, jedem Nebenmenschen
Rechtsschutz gegen Willkür und Irrthum, jedem unschuldig
Angeklagten die gebührende Vertheidigung und Freisprechung,
jeder Minorität den Anspruch auf gerechte Behandlung zu
sichern. So strebte er nicht bloß das Recht zur Grundlage
des Staats, sondern auch den Richter zur überall ent-
scheidenden Instanz im Staate zu machen: auch Bamberger
erkennt es an, daß zu der Erfüllung der von Lasker dem
Richter zugedachten Pflichten ideale Menschen nöthig gewesen
wären, wie sie in Lasker's Geiste, aber nicht in der Wirklich-
keit lebten.:) Auch wird sich nicht läugnen lassen, daß ihm
bei seinem Eifer, den unschuldig Beklagten zu decken, die
gleich wichtige Pflicht, den schuldigen Verbrecher möglichst
sicher zu treffen, um die rechtschaffenen Bürger in Person
und Eigenthum zu schützen, nicht mit gleich warmem Interesse
erfüllt hat. Er war eben Individualist in extremer Weise,
er verachtete keineswegs die Erhaltung der bürgerlichen Ord-
nung, aber näher lag ihm doch die persönliche Freiheit am
Herzen, ohne deren Beschränkung der Schutz der Ordnung
nicht denkbar ist. In der Verfolgung dieser Ideale ging
sein ganzer Ehrgeiz auf; nach äußerm Glanze und materiellen
1) Bamberger, Charakteristiken S. 101.