Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1868 Debatte über Minister-Verantwortlichkeit. 13 
Volksrechts zu erheben habe. So möge also der Antrag, 
wenn auch zunächst auf beschränktem Gebiete, das wichtigste 
aller- Freiheitsrechte aus dem papiernen Dasein in das wirk- 
liche Leben hinüberführen. 
Die Gegner bestritten die ganze Erörterung von Grund 
aus. Nicht bloß habe der constituirende Reichstag eine 
juristische, gerichtlich verfolgbare Verantwortlichkeit des Bundes- 
kanzlers nicht beschlossen, sondern er habe im Gegentheil 
einen darauf gerichteten Antrag (Verheißung eines Gesetzes 
über Verfahren und Forum eines solchen Processes) aus- 
drücklich abgelehnt. Ganz irrig sei die Vorstelkung, daß 
die bloß moralische Verantwortlichkeit nur ein historisches 
Urtheil"begründe; sie könne, trotz des Fehlens eines gericht- 
lichen Verfahrens, politische und parlamentarische Folgen von 
großer Wichtigkeit haben, gerade in dem jetzigen Zustande, 
wo die Competenz der höchsten Bundes= und Landesbehörden 
so wenig bestimmt sei. Unläugbar sei dann die weitere That- 
sache, daß, mochte man fürk die Zukunft ein Klagerecht des 
Reichstags noch so zweckmäßig erachten, die Verfassung zwar 
dem Reichstag jährliche Rechnung Wer den ganzen Bundes- 
haushalt zur. Entlastung einzureichen vexfüge, keineswegs aber 
ihm deshalb auch ein Klagerecht zu gerichtlicher Verfolgung 
etwaiger Gesetzwidrigkeiten beilege. Offenbar begehre also 
der Antrag Migquel nicht bloß eine specielle Consequenz aus 
den in der Verfassung anerkannten Principien: er fordere in 
der That eine tiefgreifende Anderung der Verfassung, eine 
Machterweiterung des Reichstags von kaum absehbarem Um- 
fang. Mit der gewohnten drastischen Kraft der Rede trat 
Bismarck in den Kampf ein. Sie wollen, sagte er, bei 
streitiger Auslegung eines Gesetzes den Bunde kanzler unter
	        
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