296 Der Verzicht des Prinzen von Hohenzollern. 1870
Ohne sein Vorwissen habe schließlich der Prinz die Candidatur
angenommen, und dann erst sei er, der König, als Familien-
haupt, um die Erklärung seines Einverständnisses angegangen
worden, und sei nicht in der Lage gewesen, ein Verbot aus-
zusprechen. Es sei hienach für ihn unmöglich, dem Prinzen
die Entsagung zu befehlen oder seiner freien Entschließung
vorzugreifen. Ubrigens habe er sich mit dem in Sigmaringen
weilenden Vater des Prinzen in Verbindung gesetzt, da der
Prinz selbst auf einer Schweizerreise begriffen sei; sobald er
von dem Fürsten Auskunft erhalten, werde er dem Botschafter
seine endgültige Antwort mittheilen, und wenn der Prinz
sich für den Rücktritt entscheide, diesen Entschluß gutheißen.
Nach diesen Außerungen hatte also der König in Sig-
maringen wissen lassen, ohne Zweifel nicht, daß er den Rück-
tritt begehre, wohl aber, daß er, wie früher gegen die An-
nahme, so jetzt gegen den Verzicht keine Einwendung erhebe.
Hätte Frankreich nur die Beseitigung der Candidatur angestrebt,
so wäre schon hiemit die Krisis gelöst gewesen. Gramont
aber, wie wir wissen, wollte mehr: Widerruf der frühern
Erlaubniß durch den König, und natürlich mußten alle Be-
mühungen Benedetti's, diesem ein solches Begehren annehm-
bar erscheinen zu lassen, vergeblich bleiben.
Trotzdem war Benedetti mit dem Ergebniß dieses ersten
Gesprächs gar nicht unzufrieden. Obgleich durch Gramont's
Rede gekränkt, war der König doch in eine Verhandlung
eingetreten. Er hatte ferner zugestanden, daß der Prinz sein,
des Königs, Einverständniß mit der Annahme der Candidatur
nachgesucht und erhalten hatte, was bisher in Paris nur
vermuthet, aber nicht bewiesen war. Endlich hatte der König
das Verfahren seiner Regierung durch die Unterscheidung