Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

296 Der Verzicht des Prinzen von Hohenzollern. 1870 
Ohne sein Vorwissen habe schließlich der Prinz die Candidatur 
angenommen, und dann erst sei er, der König, als Familien- 
haupt, um die Erklärung seines Einverständnisses angegangen 
worden, und sei nicht in der Lage gewesen, ein Verbot aus- 
zusprechen. Es sei hienach für ihn unmöglich, dem Prinzen 
die Entsagung zu befehlen oder seiner freien Entschließung 
vorzugreifen. Ubrigens habe er sich mit dem in Sigmaringen 
weilenden Vater des Prinzen in Verbindung gesetzt, da der 
Prinz selbst auf einer Schweizerreise begriffen sei; sobald er 
von dem Fürsten Auskunft erhalten, werde er dem Botschafter 
seine endgültige Antwort mittheilen, und wenn der Prinz 
sich für den Rücktritt entscheide, diesen Entschluß gutheißen. 
Nach diesen Außerungen hatte also der König in Sig- 
maringen wissen lassen, ohne Zweifel nicht, daß er den Rück- 
tritt begehre, wohl aber, daß er, wie früher gegen die An- 
nahme, so jetzt gegen den Verzicht keine Einwendung erhebe. 
Hätte Frankreich nur die Beseitigung der Candidatur angestrebt, 
so wäre schon hiemit die Krisis gelöst gewesen. Gramont 
aber, wie wir wissen, wollte mehr: Widerruf der frühern 
Erlaubniß durch den König, und natürlich mußten alle Be- 
mühungen Benedetti's, diesem ein solches Begehren annehm- 
bar erscheinen zu lassen, vergeblich bleiben. 
Trotzdem war Benedetti mit dem Ergebniß dieses ersten 
Gesprächs gar nicht unzufrieden. Obgleich durch Gramont's 
Rede gekränkt, war der König doch in eine Verhandlung 
eingetreten. Er hatte ferner zugestanden, daß der Prinz sein, 
des Königs, Einverständniß mit der Annahme der Candidatur 
nachgesucht und erhalten hatte, was bisher in Paris nur 
vermuthet, aber nicht bewiesen war. Endlich hatte der König 
das Verfahren seiner Regierung durch die Unterscheidung
	        
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