Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

24 Das Zollparlament. 1868 
Die einfache Tagesordnung wurde darauf mit 186 
Stimmen der Conservativen, Klerikalen und Demokraten 
gegen 150 der Freiconservativen und der nord= und süd- 
deutschen Nationalliberalen angenommen. 
Während dieser politischen Gefechte hatten übrigens auch 
die eigentlichen Geschäfte des Zollparlaments begonnen. Zu- 
nächst einige kleinere Vorlagen, unabhängig von der wesent- 
lichen Aufgabe der Session, zugleich frei von principiellen 
Streitfragen, also mit glattem Verlauf der Verhandlung. 
Die erste war ein Handels= und Schifffahrtsvertrag zwischen 
dem Zollverein und Spanien, in welchem ein jeder der beiden 
Contrahenten dem andern die Rechte der meistbegünstigten 
Nation gewährte; eine Bestimmung, die dem deutschen Handel 
nach Spanien die bisher den Franzosen bewilligten niedrigeren 
Eingangszölle zugestand. Als H. H. Meier aus Bremen es 
bedauerte, daß diese Wohlthat durch den Vertrag für den 
Zollverein nicht auch auf die spanischen Colonien ausgedehnt 
worden sei, konnte Präsident Delbrück sofort berichten, daß 
dieselbe Anregung bereits im Congresse der spanischen Cortes 
gegeben worden, und der spanische Minister darauf nach 
Berlin die Zusage der Bewilligung habe gelangen lassen. 
Um so bereitwilliger sprach das Parlament einmüthig 
die Genehmigung des Vertrages aus. 
Es kann gleich hier angeführt werden, daß ein Handels- 
vertrag gleiches Zwecks zwischen dem Zollverein und dem 
Kirchenstaat zehn Tage später vorgelegt und ebenfalls ohne 
Unterschied der Parteien angenommen wurde. 
Eine andere Vorlage des Bundesraths betraf verschiedene 
Erleichterungen bei der Behandlung der in das Vereinsgebiet 
einzuführenden Waaren durch die Zollbehörden, sowie Milde-
	        
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