Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

28 Das Zollparlament. 1868 
reien allerdings eine Zeitlang schutzbedürftig gewesen seien, 
um Capital für den Übergang von der Hand= zur Maschinen- 
spinnerei zu sammeln, daß sie jetzt aber capitalkräftig genug 
seien, um auch nach Herabsetzung des Schutzzolls bei richtigem 
Betriebe keine Concurrenten mehr fürchten zu müssen. Was 
aber das Roheisen betraf, so belehrte den eifrigen Schutz- 
zöllner Herr von Hennig, daß einst bei freier Einfuhr sich in 
Ost= und Westpreußen eine blühende Eisenindustrie entwickelt 
habe, weil sie ihr Rohmaterial aus England auf dem See- 
wege sehr viel billiger beziehn konnte, als auf dem weiten 
Landtransport aus Westfalen; diese Industrie sei zu Grunde 
gegangen, als man ihr durch einen hohen Schutzzoll das 
englische Roheisen vertheuert habe. Besondere Verhältnisse 
kamen bei der Erörterung des Weinzolls zur Sprache. 
Mecklenburg und Lübeck gehörten damals noch nicht zum 
Zollverein, weil sie aus älterer Zeit durch einen Handels- 
vertrag mit Frankreich gebunden waren. Nun hatte die 
französische Regierung eingewilligt, sie aus diesem Verbande 
zu entlassen, wenn der Zollverein die Eingangsabgaben auf 
Wein entsprechend herabsetze und zugleich verspreche, die ein- 
geführten Wein von jeder inländischen Verbrauchssteuer frei 
zu lassen. Da auch OÖsterreich diese Herabsetzung dringend 
wünschte, hatte der Bundesrath sie in den Vertrag auf- 
genommen, und die besten Sachkenner im Hause, gerade aus 
dem Süden, erläuterten, daß die deutsche Rebe keine Con- 
currenz zu scheuen habe, also der Zoll herabzusetzen, und 
damit Mecklenburg und Lübeck dem Vereine zu gewinnen sei. 
Die Vertreter von Darmstadt und Mainz, Metz und Bam- 
berger, erklärten sich ganz einverstanden, erwähnten aber eine 
Verbrauchsteuer auf Wein in ihrer engern Heimath, die
	        
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