Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

376 Allianzversuche. 1870 
schwang Gladstone sich zu dem wunderbaren Schritte auf, 
den beiden streitenden Mächten einen neuen Vertrag zum 
Schutze der belgischen Neutralität mit dem Zusatze vorzu- 
schlagen, daß England bei einer Verletzung derselben Waffen- 
hülfe zu deren Vertheidigung leisten, an den übrigen Kriegs- 
operationen aber sich nicht betheiligen würde. Es kam ihm, 
scheint es, nicht in den Sinn, daß wer den Vertrag von 
1839 nicht geachtet hätte, geringe Bürgschaft für die Sicher- 
heit der neuen Abrede gewährte. Für jetzt hatte er jedoch 
die Genugthuung, daß die beiden kriegführenden Mächte den 
neuen Vertrag ohne Bedenken unterzeichneten. 
Um so verdrießlichere Erörterungen entwickelten sich 
zwischen dem englischen und dem preußischen Cabinet über 
die aus der Neutralität erwachsende Pflicht des englischen 
Handels, keiner der kämpfenden Parteien Waffen, Munition 
und sonstige Mittel der Kriegführung, die sogenannte Contra- 
bande, zuzuführen. Zur Zeit des ersten Napoleon, wo Eng- 
land kriegführende Macht war, hatte es den Begriff der 
Contrabande möglichst weit ausgedehnt, alle irgend nützliche 
Waaren, z. B. Getreide, darunter einbezogen, und sie auch 
auf neutralen Schiffen confiscirt, wenn diese nach französischen 
Häfen gingen. Jetzt aber waren die Rollen vertauscht: Eng- 
land war neutrale Macht und wünschte also seinen Kauf- 
leuten gute Geschäfte im weitesten Umfang zu erhalten. Gleich 
nach dem Erscheinen der französischen Kriegserklärung erhielt 
Bismarck die Meldung, daß englische Häuser in Birmingham 
und Newocastle große Kohlenlieferungen den in die Nordsee 
bestimmten französischen Kriegsschiffen zugeführt, daß andere 
Firmen Verträge mit der französischen Regierung auf Lieferung 
von Gewehren und Munition geschlossen hatten. Daß diese
	        
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